Endlich wieder auf eine Pizza und ein schönes Glas Wein zum Lieblingsitaliener, endlich wieder in netter Geselligkeit die Kochkünste des Stamm-Gastwirts genießen. Ab Montag, 11. Mai, dürfen Restaurants und Gaststätten in NRW wieder Besucher empfangen und bewirten.
Die von der Gastronomie sehnlichst erwartete Lockerung der siebenwöchigen Coronabeschränkung steht unter Vorgaben, die die Wirte wie auch die Besucher beachten müssen.
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP) stellte am 7. Mai vor der Presse im Landtag vor, was erlaubt und was zu beachten ist.
Aufgrund der zeitgleich ab Montag geltenden erweiterten Kontaktbestimmungen dürfen im Lokal beliebig viele Personen aus zwei Haushalten am selben Tisch Platz nehmen. Ausdrücklich verneinte Pinkwart bei der Pressekonferenz, dass die Personenzahl begrenzt sei. Es können also auch zwei Tische für 10 Personen zusammengeschoben werden. Beispielsweise können sich also zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften treffen.
Entscheidend ist immer der ausreichende Abstand zu anderen Besuchern. Es gilt als Mindestabstand 1,50 Meter, die zwischen Stuhllehne und Stuhllehne noch frei sein müssten, wenn beide Stühle besetzt/also vom Tisch zurückgeschoben sind.
Keine Begrenzung der Öffnungszeiten oder der Besuchsdauer pro Gast. Minister Pinkwart machte klar: Jeder Gastwirt sei gefordert, ein für sein Lokal passendes Konzept zu entwickeln.
Sobald ein eine Tischgruppe (Einzelgast) ihren Platz verlässt, ist sofortige gründliche Desinfizierung der Tische und Stühle geboten, bevor die nächsten Gäste Platz nehmen.
Mundschutzpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung bestehe seitens des Landes ausschließlich für die Bedienungen.
Sorgfältige Hygienebeachtung bei Tischwäsche etc. seien selbstverständlich, so Pinkwart. Das Ministerium werde den Gastwirtschaften entsprechende Konzepte an die Hand geben.
Die Lockerung der Beschränkung für die Gastronomie gilt NICHTfür Bars, Discos, Clubs, unterstrich der Minister. Diese werden auf unabsehbare Zeit weiter geschlossen bleiben.
Was ist also mit Kneipen? Auf diese Frage einer Reporterin spezifizierte Pinkwart: „Die ab 11. Mai gültige Verordnung gilt für den gastronomischen Bereich, in der Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Reine Thekenbetriebe sind nicht zulässig.“ Er begründet dies mit der Notwendigkeit des Mindestabstand zwischen den Gästen/Gästegruppen.
Pinkwart lobte generell die Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregelungen im Einzelhandel. Er erwarte jetzt die gleiche „Kreativität“ bei der Gastronomie. So regte er z. B. Gästeerfassung per Barcode an. „Wir wollen nur die mindestens notwendigen Regeln vorgeben“, alles Weitere sei der Kreativität der Wirte überlassen.
So geht es weiter:
- Ab dem 18. Mai sind touristische Übernachtungen wieder in Hotels und Pensionen möglich – für Inländer. Auch die Gastronomie darf in Hotels natürlich wieder öffnen.
- Kleine Gruppen- und Busreisen werden vor Pfingsten am 30. Mai ebenfalls wieder stattfinden dürfen.
- Das gleiche gilt für Fachmessen
Quelle: Rundblick Unna