Seit Dienstag, 28. April, gelten im Rahmen einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) neue Regeln im Straßenverkehr: Darunter sind einige Regelungen, die den Kommunen Instrumente an die Hand geben, um den Radverkehr zu stärken. „Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist ein wichtiger Schritt zur Förderung und Gleichstellung des Radfahrens. Deshalb freuen wir uns über die neuen Möglichkeiten. Wir wollen unserem Status als fahrradfreundliche Stadt gerecht werden: Deshalb werden wir genau prüfen, wo wir zum Beispiel grüne Pfeile für Radfahrer und Fahrradzonen einrichten können und das überall, wo es machbar und sinnig ist, auch machen“, erklärte Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann.
Den entsprechenden Prüfauftrag hat der Verwaltungschef innerhalb der Verwaltung erteilt. „Dabei geht es nicht darum, Verkehrsteilnehmer gegeneinander auszuspielen. Die Neuerungen müssen sich in unser gesamtes Verkehrskonzept eingliedern lassen, in dem alle Verkehrsteilnehmer zu ihrem Recht kommen. Ich bin mir aber sicher, dass am Ende spürbare Verbesserungen für die Radfahrer dabei herauskommen werden“, betont der OB. Zu den neuen Regelungen der StVO erwartet die Stadt Hamm Verwaltungsvorschriften, die durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgegeben werden. Anhand dieser können die neuen Instrumente der StVO in Hamm geprüft und umgesetzt werden.
Quelle: Stadt Hamm