Online-Bürgerbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.012 – Santa-Monica-Platz – startet

0
72
Bild: Stadt Hamm

Die „Meile“ ist traditionell eine der wichtigsten Ausgeh- und Vergnügungsstraßen der Hammer Innenstadt. U. a. mit Blick auf die wachsende Zahl an Studenten in Hamm werden weitere gastronomische Angebote, die den Bedürfnissen dieser Zielgruppe gerecht werden können, benötigt. Ziel der Planung ist die Erweiterung des gastronomischen Angebotes auf der „Meile“, um das bestehende Angebot zu ergänzen und dadurch zu stärken. Dazu liegt aktuell ein Investoreninteresse vor, an dieser Stelle ein Bauvorhaben umzusetzen, das mehrere gastronomische Bausteine unterbringen soll.

Für das geplante Bauvorhaben soll ein Kerngebiet mit einem entsprechend groß dimensionierten Baufenster ausgewiesen werden. Die Flächenabgrenzungen, Baugrenzen sowie Vorgaben zur Geschossigkeit und Dachform aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind hierfür anzupassen. Zusätzlich soll das denkmalgeschützte Bestandsgebäude Südstraße 10 in die Festsetzungen aufgenommen und so planungsrechtlich gesichert werden, derzeit liegt es größtenteils außerhalb der überbaubaren Fläche. Festsetzungen zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten sollen in die Bebauungsplanänderung aufgenommen werden. Die übrigen Flächenteile im Geltungsbereich sollen weiterhin als öffentliche Verkehrsfläche (öffentliche Parkfläche) ausgewiesen werden.

In aktuellen architektonischen Entwürfen des Vorhabenträgers ist die Errichtung eines L-förmigen Gebäudekomplexes südwestlich des Bestandsgebäudes Südstraße 10 („Pirates“) vorgesehen. Eingeplant sind hier gastronomische Einrichtungen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss mit einer Dachterrasse, zudem Büro- und Praxisräume in den ersten und zweiten Obergeschossen sowie Wohnnutzung im Dachgeschoss. Der Entwurf greift die Straßenfluchten der Südstraße und der Nassauerstraße auf und setzt die Bebauung an deren Grenzen. Zu dem bestehenden Gebäude Südstraße 10 muss aufgrund der Denkmaleigenschaft ein baulicher Abstand eingehalten werden. Überplant wird eine Fläche, die derzeit als Taxistand, öffentliche Stellplatzanlage und Biergarten des „Pirates“ genutzt wird. Hierbei handelt es sich um Flächen in städtischem Eigentum.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans sind bereits verschiedene gutachterliche Untersuchungen durchgeführt worden. Hierzu gehört eine artenschutzrechtliche Untersuchung mit dem Ergebnis, dass keine Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz prognostiziert werden können. Des Weiteren wurde eine immissionsrechtliche Berechnung zur Einschätzung des Straßen- und Parkplatzverkehrslärms auf das Plangebiet erstellt. Im Ergebnis sind aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen hierzu nicht erforderlich. Es wird lediglich eine Empfehlung für die mögliche Anlage von Wohnungen in den Obergeschossen ausgesprochen.

Die Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.012 mit ihren innerhalb eines Kerngebietes zulässigen Nutzungen passen sich in die generelle Ortslage und die Umgebung ein. Es handelt sich bei der vorliegenden Planung um einen Angebotsbebauungsplan, der eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten aus dem Spektrum der Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speise¬wirtschaften und Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Wohnen in den oberen Geschossen bietet. Auch wenn es derzeit ein konkretes Ansiedlungsinteresse eines Investors gibt, wird nicht nur ein spezielles Vorhaben planungsrechtlich ermöglicht.

Mit Blick auf die Nähe zum St. Marien-Hospital wurde auf der Grundlage des aktuellen architektonischen Entwurfes eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Inhalt der Untersuchung war die Beurteilung der durch Musikanlagen, Außengastronomie, Lieferverkehr und mögliche haustechnische Anlagen verursachten Schallimmissionen auf die benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnungen, Büros, Krankenhaus). Die Immissionsberechnung ergab, dass an allen angesetzten Immissionsorten am Tag und in der Nacht die vorgegebenen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Aus lärmschutztechnischen Gesichtspunkten wäre dieses Vorhaben an dieser Stelle somit umsetzbar.

Im Rahmen eines möglichen Baugenehmigungsverfahrens im Anschluss an die Aufstellung des Bebauungsplans ist auf Grundlage der vorgesehenen Nutzungen des konkreten Bauvorhabens mit ihren Nutzungszeiten sowie der geplanten Bauausführung grundsätzlich eine immissionsschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen, um unzulässige Beeinträchtigungen der Nachbarschaft auszuschließen. Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung sind deshalb weitergehende Festsetzungen nicht erforderlich.

Um das städtebauliche Konzept umsetzen zu können, soll für den Betrachtungsbereich das Planungsrecht entsprechend der städtebaulichen Planungen aufgestellt werden. Ein entsprechender Beschluss des Rates vom 21.05.2019 zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.012 – Santa-Monica-Platz – liegt bereits vor. Der Rat der Stadt Hamm hat beschlossen, für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.012 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch als Bürgerversammlung durchzuführen.

Der Rat der Stadt Hamm hat allerdings aus aktuellem Anlass im März den Beschluss (Vorlage-Nr. 2204/20) gefasst, bis auf Weiteres auf die Durchführung von Bürgerversammlungen bei Bauleitplanverfahren zu verzichten und stattdessen eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie parallel eine Online-Beteiligung im Internet für eine Dauer von zwei Wochen durchzuführen.

Deshalb finden in der Zeit von Montag, 20. April, bis einschließlich Montag, 4. Mai, die Möglichkeit zur Besprechung sowie eine Online-Beteiligung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplans statt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen dieser Besprechungsmöglichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über die voraussichtlichen Auswirkungen und über alternative Lösungsmöglichkeiten informieren und diese erörtern. Die Planungsunterlagen sind hierzu im Internet-Bauportal der Stadt Hamm unter www.hamm.de/bauportal einsehbar.

Darüber hinaus können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger während der Dienststunden telefonisch direkt an das Stadtplanungsamt unter Tel. 02381 17-4101 wenden, um die Planungen telefonisch zu erörtern oder einen Termin zur Einsichtnahme der Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Quelle: Stadt Hamm

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here