Die Stadt Hamm bietet allen Bürgern ab sofort die Möglichkeit, Fahrzeuge ohne persönlichen Termin im Bürgeramt schriftlich abzumelden. Unter www.hamm.de sind unter dem Suchbegriff „KFZ-Abmeldung/Corona“ die hierfür notwendigen Schritte erläutert: Fahrzeughalter müssen nur das hinterlegte Formular ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterzeichnen. Dabei können sie entscheiden, ob das Kennzeichen für eine zukünftige Zulassung reserviert werden soll.
Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original und dem bzw. den gesiegelten Kennzeichen können sie den Vordruck an das Bürgeramt Bockum-Hövel, Teichweg 1, 59075 Hamm schicken – oder die Unterlagen und Schilder in den grünen Behälter in der Eingangsschleuse des Bürgeramtes Bockum-Hövel einwerfen. Die Abmeldebestätigung und die zu zahlenden Gebühren werden zusammen mit dem geänderten Fahrzeugschein an die angegebene Rücksendeanschrift geschickt. Die Bezahlung erfolgt bequem von zu Hause aus. Die Schilder des abgemeldeten Fahrzeugs werden vom Bürgeramt vernichtet und nicht wieder zurückgeschickt.
Neben der Abmeldung per Posto der Einwurf ist für Fahrzeuge die nach dem 1. Januar 2015 erstmalig zugelassen wurden, auch die Online-Abmeldung unter http://kfz-online.hamm.de möglich.
Quelle: Stadt Hamm