Vorarbeiten für den Breitband-Ausbau Glasfasernetz

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Foto: Stadt Hamm

Die ersten Vorarbeiten für den Breitband-Ausbau, in dessen Zug knapp 350 Kilometer Glasfasernetz verlegt werden, laufen bereits: Die bauausführende Firma Dankers Bohrtechnik GmbH mit Hauptsitz in Fredenbeck liefert derzeit Baufahrzeuge und Baumaterial – unter anderem Rohrmaterial (Microducts), Verteilerschränke und Glasfasern – nach Hamm. Im Bereich der Brücke an der Radbodstraße haben zudem erste kleinere Arbeiten begonnen. Im Laufe der Baumaßnahme werden insgesamt sogar 1.300 Kilometer Leitungen sowohl in offener als auch in geschlossener Bauweise unter Einsatz modernster Technik verlegt.

Bis zu 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in das Baugeschehen involviert, wobei mehrere Baustellen parallel bedient werden. Mitarbeiter der Helinet haben bereits begonnen, die Grundstücknutzungsverträge, die zur Erschließung des jeweiligen Gebäudes mit Glasfaser benötigten werden, bei den förderberechtigten Haushalten einzuholen.
Zum Breitbandausbau:Möglich wird der Glasfaserausbau durch eine gemeinsame Förderung aus Bundes- und Landesmitteln. Die betroffenen Adressen wurden durch ein Markterkundungsverfahren und einen Breitbandcheck, den der Breitbandkoordinator der Stadt Hamm Tim Wegemann gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung durchgeführt hatte, ermittelt.

Den Zuschlag für Planung, Bau und Betrieb des Glasfasernetzes in Hamms „weißen Flecken“ hat die heimische und lokal ansässige Bietergemeinschaft der Stadtwerke-Tochter Energie- und Wasserversorgung und Helinet Telekommunikation erhalten. Realisiert wird ein hochwertiges FTTB-Netz, dessen Glasfaserkabel bis in die Gebäude führen. Die Abkürzung FTTB steht für „Fiber To The Building“ und beschreibt die durchgängige Glasfaser-Infrastruktur. Die beginnende Baumaßnahme soll Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein. Insgesamt fließen 36,4 Millionen Euro Breitband-Förderung nach Hamm, die die Stadt an die Bietergemeinschaft weiterreicht.

Ziel ist die Versorgung möglichst aller in den sogenannten „weißen Flecken“ vorhandenen Adressen mit Glasfaseranschlüssen. Angeschlossen werden nur förderberechtigte Gebäude, die im Rahmen der Markterkundung ermittelt wurden und deren Eigentümer einen Grundstücksnutzungsvertrag als Einwilligungserklärung für die Baumaßnahmen auf dem Grundstück bei der Bietergemeinschaft einreichen.

Quelle: Stadt Hamm

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