Eine Verfolgungsfahrt mit der Hammer Polizei lieferte sich am Sonntag, 3. Dezember um 12.55 Uhr ein 22-jähriger aus Hamm.
Er war von den Einsatzkräften auf der Otto-Brenner-Straße wahrgenommen worden, diese befuhr er mit seinem PKW, Skoda erkennbar zu schnell. Die Beamten entschlossen sich zur Nacheile, auf Blaulicht, Martinshorn und Anhaltesignale reagierte der Fahrzeugführer jedoch nicht und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Er bog auf die Wilhelmstraße ab und beschleunigte seinen Pkw. Die Fahrt führte anschließend über die Viktoriastraße und weitere Straßen im Hammer Westen. Hierbei erreichte der Flüchtende mit seinen Fahrzeug Geschwindigkeiten von bis zu 100 Km/H.
Im Zuge seiner Flucht passierte er darüber hinaus mehrere Ampelkreuzungen ungebremst bei Rotlicht. Als er seine Fluchtrichtung auf der Viktoriastraße wieder in Richtung Innenstadt änderte, kamen ihm hier bereits Einsatzfahrzeuge der Polizei mit Blaulicht und Martinshorn entgegen. Es kam beinahe zu einem Zusammenstoß mit den Einsatzfahrzeugen im Gegenverkehr. In der Folge flüchtete der Hammer dann weiter auf der Wilhelmstraße in Richtung Westen vor der Polizei. Er beschleunigte sein Fahrzeug wieder auf mehr als 100 Km/H. Die Fahrt führte weiter durch den Hammer Westen. Letztlich verunfallte der Flüchtende mit seinem Pkw im Einmündungsbereich Lange Straße / Bonifatiusweg. Hier fuhr er in den Zaun einer angrenzenden Schule.
In dieser Situation konnten die nacheilenden Beamten drei Personen noch im Fahrzeug sitzend festnehmen. Gegen den 22-jährigen werden nunmehr Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen eingeleitet. Darüber hinaus stand der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Daher wurde ihm auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen. Da im verunfallten Fahrzeug diverse Betäubungsmittel aufgefunden wurden, wurden neben dem 22-jährigen Fahrzeugführer auch die weiteren Insassen vorläufig festgenommen. Hierbei handelt es sich um einen 23-jährigen und einen weiteren 22-jährigen, die beide aus Hamm stammen.
Die Betäubungsmittel wurden sichergestellt. Da die Eigentumsverhältnisse am Pkw nicht abschließend geklärt werden konnten, wurde das Fahrzeug ebenfalls sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet. Es entstand Sachschaden in Höhe von geschätzten 6.000 Euro. Die Insassen des Fluchtfahrzeuges, die Einsatzkräfte und Unbeteiligte blieben unverletzt. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Polizei Hamm