Die Stadt Hamm beabsichtigt auf einer etwa 5,6 Hektar großen Brachfläche im Gel-tungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03.100 – PV-Anlage Martinstraße – eine großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV-Anlage) zu errichten und so den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen. Der Bereich liegt im Stadtbezirk Hamm-Rhynern an der Grenze zum Stadtbezirk Hamm-Pelkum. Er grenzt östlich an die „Martinstraße“ und nördlich an die Straße „Auf der Becke“ und umfasst den brach liegenden Bereich einer ehemaligen Deponie. Als ehemali-ge Deponie ist die Fläche für z.B. eine landwirtschaftliche Nutzung nur sehr schwer herzurichten. In ihrem aktuellen Zustand ist diese Brachfläche nahezu nicht nutzbar.
Der Standort bietet aufgrund seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu einem bestehenden Umspannwerk und der damit verbundenen Einspeisungsmöglichkeit in das Netz einen erheblichen Standortvorteil, der z.B. zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft durch Leitungsverlegung entbehrlich macht.
Es ist ein erklärtes Ziel der Stadt Hamm den Anteil von erneuerbaren Energien zu erhöhen. Das Vorhaben trägt dazu bei den Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Energieproduktion im Netzgebiet zu erhöhen. Mit Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans will die Stadt Hamm die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Förderung von regenerativen Energien im Stadtgebiet schaffen und dabei die betroffenen Menschen zu beteiligen.
Der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren ist die frühzeitige Beteiligung sowohl der Träger öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit, sowohl für die notwendige Flächennutzungsplanänderung als auch für den erforderliche Aufstellung des Bebauungsplans. Die Beteiligungen werden zeitgleich erfolgen. In der Zeit von Montag, 23. Mai, bis einschließlich Dienstag, 14. Juni, finden darum im Stadtplanungsamt der Stadt Hamm, Technisches Rathaus, Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm, Räume A 0.006 oder A 0.005 (Erdgeschoss), montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr die Besprechungsmöglichkeiten für die Aufstellung des Bebauungsplans und für die Flächennutzungsplanänderung statt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner können sich dabei über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über die voraussichtlichen Auswirkungen und über alternative Lösungsmöglichkeiten informieren.
Quelle: Stadt Hamm