Fahndungserfolge für die Bundespolizei

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Symbolbild: Bundespolizei

Am Freitagnachmittag (4.März) kontrollierten die Bundespolizisten an der B54 am Parkplatz Weiner einen 36-jährigen Mann aus Unna. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung seiner Personalien wurde bekannt, dass er durch die Staatsanwaltschaft Dortmund mit Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann wurde im Mai 2020 wegen Computerbetrug zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

Da er den haftbefreienden Betrag von 2400 Euro auch am Freitagnachmittag nicht bezahlen konnte, lieferten die Einsatzkräfte den marokkanischen Staatsangehörigen für die nächsten 120 Tage in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Einen Tag später am 05.März traf eine Streife der Bundespolizei in einem Zug von Münster nach Enschede kurz vor dem Bahnhof Altenberge auf einen 23-jährigen Mann aus Hamm. Da von dem Mann ein cannabisähnlicher Geruch ausging, kontrollierten die Einsatzkräfte ihn.

Hierbei stellten sie fest, dass das Amtsgericht Soest einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Hammer erlassen hatte, da er eine Hauptverhandlung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zum wiederholten Male unentschuldigt ferngeblieben war. Bei einer Durchsuchung auf der Wache der Bundespolizei fanden die Polizisten zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der deutsche Staatsangehörige einem Bereitschaftsrichter vorgeführt.

Quelle: Bundespolizei Hamm

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