Ehrenamtskarte soll zum Juli in Hamm starten

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Thomas Köster (Leiter des Amtes für Bezirksangelegenheiten), Falco Berndt (Bürgeramt Rhynern), Andreas Pieper (Amt für Soziales, Wohnen und Pflege), Oberbürgermeister Marc Herter, Frank Schulte (Leiter des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege), Dörthe Strübli (Referat Wirtschaft, Digitalisierung, Stadtmarketing und Touristik)

Ein Dank, der sich auszahlt: Auf die Ehrenamtskarte können sich alle Hammer Bürgerinnen und Bürger freuen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang – fünf Stunden wöchentlich bzw. 250 Stunden im Jahr – ohne pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtlich engagieren. Die Ehrenamtskarte verbindet Würdigung und praktischen Nutzen, indem sie ihren Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen ermöglicht. Zum Juli könnte die „Ehrenamtskarte NRW“ nun auch in Hamm eingeführt werden. In der Ratssitzung am 29. März soll die Verwaltung beauftragt werden, die erforderliche Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Hamm abzuschließen. „Die Ehrenamtskarte ist Dank und Zeichen der Wertschätzung gegenüber den vielen Bürgerinnen und Bürgern in Hamm, die sich ehrenamtlich und freiwillig engagieren“, betont Oberbürgermeister Marc Herter. „Gerade in der Corona-Zeit ist nochmal deutlich geworden, wie schmerzlich vermisst wird, was wir manchmal als ‚selbstverständlich‘ wahrnehmen. Und die vielfältigen Angebote – sei es im Sport, im Sozialen, in den Vereinen und in der Kultur – sind nur durch ein lebendiges Ehrenamt möglich“.

Unternehmen können Ehrenamtler fördern
Für den Bereich der Stadt Hamm sollen kommunale wie auch privatwirtschaftliche Vergünstigungen mit der Ehrenamtskarte verknüpft werden. Hierbei handelt es sich um ein offenes und sich stetig weiterentwickelndes System an Vergünstigungen, an denen sich potenzielle Vergünstigungsgeber fortlaufend beteiligen können. „Unternehmen können ein Zeichen zu setzen und sich als Förderer des bürgerschaftlichen Engagements in unserer Stadt ausweisen“, unterstreicht Herter. „Ich bin zuversichtlich, dass viele auf diese Weise das Ehrenamt unterstützen werden“. Interessierte Läden, Dienstleister und Anbieter jeder Art können sich bei Interesse an das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege wenden (Andreas Pieper, Pieper@Stadt.Hamm.de, 0 23 81 17-6761) und eine schriftliche Vereinbarung schließen.

Thomas Köster (Leiter des Amtes für Bezirksangelegenheiten), Falco Berndt (Bürgeramt Rhynern), Andreas Pieper (Amt für Soziales, Wohnen und Pflege), Oberbürgermeister Marc Herter, Frank Schulte (Leiter des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege), Dörthe Strübli (Referat Wirtschaft, Digitalisierung, Stadtmarketing und Touristik)

Hammer Freizeiteinrichtungen dabei
Schon jetzt steht fest: Zur Einführung der Ehrenamtskarte am 1. Juli beinhaltet die Ehrenamtskarte in Hamm unter anderem Vergünstigungen des Tierparks (ermäßigter Eintritt in Form des Kindertarifs für Erwachsene, 4,50 Euro statt 7,50 Euro), des Maximare (Erwachsene zahlen als Eintritt in die Aquawelt den Kindertarif, 50 Prozent Nachlass), das Gustav-Lücke-Museum (zwei Mal im Jahr freier Eintritt in die Sonder- und Dauerausstellung), der Maximilianpark (ermäßigter Tarif für Erwachsene in Höhe von drei Euro statt fünf Euro). Darüber hinaus haben Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW die Möglichkeit, alle Vergünstigungen zu nutzen, die das Land Nordrhein-Westfalen gewährt – sowie alle Vergünstigungen, die in den anderen an der Ehrenamtskarte NRW beteiligten Kommunen angeboten werden. Eine Übersicht aller Vergünstigungen gibt es auf der Website www.engagiert-in-nrw.de/kommunen-mit-ehrenamtskarte. Dort sind aktuell 4730 Vergünstigungen aufgelistet.

Flexibler Nachweis
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Anschließend kann sie neu beantragt werden. Das Mindestalter der Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz in Hamm haben müssen, liegt bei 16 Jahren. Der Einsatzort der ehrenamtlich geleisteten Arbeit muss in Hamm liegen. Die Mindestdauer der ehrenamtlich geleisteten Arbeit zur Voraussetzung für die Bewerbung beträgt zwei Jahre. Der Umfang des geleisteten bürgerschaftlichen Engagements muss wöchentlich mindestens fünf Stunden betragen (bzw. wenigstens 250 Stunden im Jahr). Dieses Engagement muss von den jeweiligen Organisationen, in denen es geleistet wird, schriftlich bestätigt werden. Das Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. In diesem Fall bestätigt jede Organisation die Zahl der bei ihr geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. Antrag und

Ausgabe über Bürgerämter
Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten deckt. Vor dem Hintergrund, dass die Hürde der fünf Stunden wöchentlich zu leistender ehrenamtlicher Tätigkeit gerade für junge Menschen sehr hoch ist und um das Engagement von Jugendlichen besonders zu würdigen, empfiehlt die Verwaltung die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte bei Inhaberinnen und Inhabern der Juleica (Jugendleiter Card) abzuschwächen und bei Vorlage der Juleica auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl zu verzichten. Beantragung und Herausgabe der Karte erfolgen ortsnah über die Bürgerämter. Ein Antragsvordruck und das Bestätigungsformular der Organisation über das ehrenamtliche Engagement werden dafür auf der Homepage der Stadt Hamm zum Download und als Onlineverfahren zur Verfügung gestellt. Daneben besteht auch die Möglichkeit, im Bürgeramt den Antrag zu stellen.

Quelle: Stadt Hamm

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