Aufgrund der stark steigenden Corona-Infektionszahlen stellt die Stadt Hamm ab Montag, 24. Januar, ihren Publikumsverkehr weitgehend auf Termingeschäft um. Die Verwaltungsgebäude werden ab Montag nur noch für Bürgerinnen und Bürger mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zugänglich sein. Bürgerinnen und Bürger können sich zur Terminvergabe bei der zentralen Hotline unter Tel. 02381 17-7777 melden, die dann an die jeweiligen Ämter und Ansprechpartner weiterverbindet. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Terminbestätigung, welche sie ausgedruckt oder digital z. B. auf dem Smartphone bei Betreten des Verwaltungsgebäudes vorzeigen müssen. Die Regelungen gelten entsprechend auch für das Kommunale Jobcenter Hamm.
Ausnahme Bürgerämter
Ausnahmen von dieser Regelung stellen die sieben Bürgerämter und die Führerscheinstelle im Rechtsamt dar. Diese bleiben weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Terminvereinbarung zu den regulären Öffnungszeiten zugänglich.
Ebenfalls bleiben der Recyclinghof, die Stadtbüchereien sowie das Gustav-Lübcke-Museum unter den aktuellen Hygiene- und Zutrittsvorschriften geöffnet.
3G
Für den Zugang zu den städtischen Dienstgebäuden und zum Kommunalen Jobcenter gilt zudem ab Montag für die Bürgerinnen und Bürger die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet. Zum Nachweis der Testung werden PCR-Tests, die nicht älter sind als 48 Stunden und Schnelltests, die nicht älter sind als 24 Stunden, anerkannt. Die Einhaltung der 3G-Regel wird bei Betreten des Verwaltungsgebäudes überprüft. Achtung: Beaufsichtigte Selbsttests werden nicht angeboten! Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt (bereits seit November) ebenfalls die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz.
Außerdem werden an größeren Verwaltungsstandorten mit (eigentlich) mehreren Zugängen diese zur Besucherkontrolle und -lenkung reduziert, sodass (in der Regel) nur noch ein öffentlicher Zugang geöffnet bleibt. Über entsprechende Plakate wird vor Ort an den jeweiligen Gebäuden auf die neuen Regelungen sowie auf die Besucherlenkung hingewiesen. Als Flucht- und Rettungswege stehen von außen verschlossene Ausgänge grundsätzlich weiterhin zur Verfügung.
Im Rathaus wird aufgrund des in der Regel hohen Publikumsaufkommens im Bürgeramt Mitte ein Sicherheitsdienst eingesetzt, der die Kontrolle des 3G-Nachweises für Publikum des Bürgeramts (ohne Termin) sowie sonstiger Dienststellen im Rathaus (mit Termin) übernimmt.
Quelle: Stadt Hamm