Bund und Ministerpräsidenten haben sich am Donnerstag, 18. November, auf gemeinsame strengere Coronaregeln geeinigt, um die – so die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel – hochdramatische Infektionslage in den Griff zu bekommen.
Auf Erwachsene, die nicht durch eine überstandene Corona-Infektion immunisiert oder voll gegen Covid geimpft sind, kommen deutliche Einschränkungen zu.
Daran ließen Merkel selbst, NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) keinen Zweifel, ebenso wenig wie der wahrscheinliche nächste Kanzler Olaf Scholz (SPD)
3G im ÖPNV und am Arbeitsplatz
Schon im Vorfeld war klar, dass sich Länder und Bundesregierung für zwei große Bereiche über 3G einig sind (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet): für den öffentlichen Nahverkehr (Busse und Bahnen) einschließlich den Flugverkehr sowie am Arbeitsplatz.
Die praktischen Fragen – wie diese Vorgabe z. B. in Bussen kontrolliert werden oder mit dem Arbeitsrecht in Übereinstimmung gebracht werden soll – müssen die jeweils Verantwortlichen in den Ländern noch vor Ort klären. Daher ist auch offen, ob es einen bundesweiten Starttermin geben wird oder ob jedes Bundesland eigenständig agiert.
2G und 2Gplus abhängig von den klinischen Fälle
Zudem wird es nach festgelegten Schwellenwerten Zutrittsverbote für Nichtgeimpfte und -genesene geben – maßgeblich ist aber nicht mehr wie vormals der Inzidenzwert an Neuinfektionen, sondern die sogenannte Hospitalisierungsrate. Die 7-Tages-Hospitalisierung misst, wie viele infizierte Menschen je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage in eine Klinik aufgenommen wurden – also einen schweren Infektionsverlauf haben.
- Grenzwert 3 (gilt derzeit für NRW – mit einer heutigen Rate von 4 – und die meisten anderen Bundesländer): 2G gilt in folgenden Bereichen: Gastronomie, Freizeit, Sport, Kultur, alle Veranstaltungen in Innenräumen, Beherbergungen (Hotels, Pensionen) und körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik, Tattoo- und Nagelstudios…). Sinkt der Grenzwert an 5 Tagen in Folge, kann gelockert werden.
- Grenzwert 6: Das jeweilige Bundesland kann 2Gplus verfügen: Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorweisen.
- Grenzwert 9: Von diesem Wert an sollen im jeweiligen Bundesland wieder Kontaktbeschränkungen u. ä. verfügt werden. Regionale Lockdowns bis hin zu Ausgangssperren für Ungeimpfte sowie Schulschließungen würden möglich sein – doch nur, wenn sie bis zum 25. November beschlossen werden (da der Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz mit neuen Coronaregeln beschlossen hat, die nur diese limitierte Länderöffnungsklausel zulassen. Betroffen davon wären aktuell Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Bonus für Pflegekräfte
Pflegekräfte sollen nach dem Vorbild des vorigen Jahren eine weitere finanzielle Anerkennung bekommen, einen Pflegebonus vor allem in der Intensivpflege.
Impfpflicht für Berufsgruppen
Es kommt eine Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflege- und Heilberufen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen. Im Bundestag zuvor hatten sich die Ampel-Parteien aus SPD, FDP und Grünen darauf nicht einigen können, weil vor allem die Liberalen nicht mitmachten.
Booster-Impf-Offensive
Hendrik Wüst (CDU), neuer Ministerpräsident von NRW und Vorsitzender der MPK, kündigte einen massiven Ausbau der Booster-Impf-Möglichkeiten an. Von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wird die „Auffrischungsimpfung“ derzeit Älteren und Vorerkrankten. Dies allein die Hausärzten zu überlassen sei keine Lösung, so ihr Verband. Es müssen daher wieder kommunale Impfzentren reaktiviert werden. Erst Ende September waren die meisten in NRW geschlossen worden.
Quellen: Pressekonferenz nach der Bund-Länder-Konferenz am 18. 11. 2021 (Mitschrift), Tagesspiegel.de / Ausblick am Hellweg