Die Fahrt in einem ICE wurde einer 52-jährigen Deutschen aus Köln zum Verhängnis. Am Dienstagabend (18. Mai) nutzte sie den Zug ohne Fahrschein. Da sie sich gegenüber dem Zugbegleiter nicht auswies, holte der in Hamm die Bundespolizei zur Hilfe. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Bundespolizisten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen wegen Betruges gegen die 52-Jährige fest.
Sie war zu einer Geldstrafe von 400 EURO verurteilt worden, die sie nicht beglichen hatte. Da sie den Betrag auch in Hamm nicht aufbringen konnte, muss sie jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen. Zudem wurde ein neues Strafverfahren wegen Leistungserschleichung gegen die Frau eröffnet. Sie wurde noch am Abend in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen eingeliefert.
Quelle: Bundespolizei Hamm