„Corona-Notbremse“ greift ab Samstag

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Regeln der Bundesnotbremse auf einen Blick. (Quelle: Bundesregierung)

Das heftig umkämpfte Gesetz ist durch. Die bundeseinheitliche Notbremse gegen die Corona-Pandemie (HIER unser Bericht) greift ab Samstag, den 24. April.

Das teilt die Bundesregierung mit.

Vor der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte heute (22. 4.) der Bundesrat das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) passieren lassen. Unter heftiger Kritik aus vielen Bundesländern, aber ohne Einspruch.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte im Bundesrat die aus Regierungssicht unmittelbare Relevanz des Gesetzes: Es sei das „übergeordnete Ziel, in dieser Pandemie weiterhin eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Inzidenzen müssen runter.“

Der Bundestag hatte den heftig umstrittenen Beschluss gestern gegen die Stimmen von FDP, LINKEN und AfD verabschiedet. Die Grünen enthielten sich, aus der Union gab es 21 Gegenstimmen, aus der SPD zwei.

Die Notbremse kommt beim Bundesverfassungsgericht auf den Prüfstand. Neben der FDP hat auch ein SPD-Bundestagsabgeordneter aus Bayern Klage angekündigt – einer von zwei Sozialdemokraten, die sich dem Gesetz verweigerten.

Die Maßnahmen der Notbremse gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen drei Tage lang die 7-Tages-Inzidenz bei 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern lag.

Auf Grundlage der Inzidenzen der letzten drei Tage bewerteten und veröffentlichten die Kommunen, welche Regeln bei ihnen am nächsten Tag gelten, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage mit.

Die Neuregelung tritt am Freitag (23. April) in Kraft. „Das erste Mal greift das Gesetz also am 24.4.2021“, so die Regierung.

Im Bundesrat äußerten 6 Ministerpräsidenten erheblichen Unmut. Alle sahen verfassungsrechtliche Bedenken – insbesondere wegen der starren Notbremse – und Probleme bei der praktischen Umsetzung.

Dem Bund warfen sie zudem vor, nicht die Erfahrungen der Länder berücksichtigt zu haben. Dass sie dennoch keinen formellen Einspruch erhoben, begründeten sie damit, dass wegen der anhaltenden Pandemie nun Handlungsbedarf bestehe.

Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, kritisierte die „Entmachtung“ der Länder sehr scharf:

„Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland.“

Das Gesetz sei in Entstehung, Ausgestaltung wie auch im Ergebnis unbefriedigend.

Zweifel an der Wirksamkeit dieser Kompetenzverlagerung auf den Bund äußerte Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU), während sein Parteifreund aus Hessen, Ministerpräsident Volker Bouffier, die starren Ausgangsbeschränkungen als „verfassungsrechtlich problematisch“ bezeichnete. Diese Bedenken teilte Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD): ER sei „sehr gespannt“ auf die Rechtsprechung. Konkret für den Infektionsschutz seien die Neuregelungen „kein großer Wurf“.

Das Gesetz ist ein Einspruchsgesetz – heißt, Zustimmung des Bundesrates war nicht nötig. Die Länderkammer hätte aber den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anrufen und das Gesetz damit zeitlich aufhalten können.

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