Hamm zieht die Notbremse „Test and meet“ ab Mittwoch

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Notbremse (pixabay)

Schärfere Kontaktbeschränkungen und Einzelhandel nur noch mit negativem Schnelltest: Wegen der deutlich gestiegenen Inzidenz gelten in Hamm ab Freitag strengere Corona-Regeln.
Seit dem Wochenende liegt die Sieben-Tage-Inzidenz („RKI-Wert“) in Hamm – wie in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens – konstant über dem Wert von 100 – als letzte Großstadt in NRW vor Münster.

Deshalb gelten im Rahmen der „Corona-Notbremse“ ab Mittwoch, 14. April, in Hamm strengere Corona-Schutzmaßnahmen. Viele Öffnungen der letzten Wochen dürfen dann nur noch für Menschen angeboten werden, die einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest (weniger als 24 Stunden alt) aus einem Schnelltest-Zentrum vorweisen können („Test and meet“). Außerdem wird die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum weiter verschärft.

„Auch wenn Hamm weiter im Landes- und Bundesschnitt liegt, ist weiteres Zuwarten nicht angezeigt: Die Notbremse setzen wir eins zu eins mit unserer Allgemeinverfügung um“, erklärt Oberbürgermeister Marc Herter. „Wie schon angekündigt, nutzen wir die Testoption, um das Einkaufen im Schuhladen oder den Besuch im Museum mit tagesaktuellem negativem Test zu ermöglichen. Mit negativer Testung geht die Infektionsgefahr gegen null. Deswegen ist es vertretbar, so zu verfahren. Mehr als nur ein Nebeneffekt: Die Testpflicht für entsprechende Aktivitäten ist auch ein probates Mittel asymptomatische Infektionsträger zu erkennen, in Quarantäne zu setzen und so die Ausbreitung von Corona einzudämmen“, betont der Oberbürgermeister.

„Wir müssen den Trend steigender Zahlen brechen, sonst werden auch mit breitflächigen Testungen keine Öffnungsschritte vertretbar sein. Der Gesundheitsschutz geht immer vor. Das bleibt auch nach der Auswahl als Modellkommune so – nötigenfalls wird der Start vom 26. April weiter nach hinten verschoben. Sinn macht die Sache nur, wenn wir in sinkende Zahlen hinein öffnen und dies mit dem Vorliegen eines negativen Tests zu verbinden. Sonst ist der Jo-Jo-Effekt vorprogrammiert.“

Zur Umsetzung des „Test and meet“-Konzepts hat die Stadt Hamm am Dienstag eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Allgemeinverfügung bereits zugestimmt, die damit ab Mittwoch in Kraft tritt.
Folgende Einschränkungen gelten ab Mittwoch:

Kontaktbeschränkung und Ansammlungsverbot: Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch für einen Haushalt plus eine weitere Person eines anderen Haushalts zulässig (Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt)
Für folgende Angebote wird ein aktueller negativer Corona-Schnelltest benötigt – nicht älter als 24 Stunden:

Einkaufen im Einzelhandel (ausgenommen Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel-, Supermärkte und Getränkemärkte, Kioske, Apotheken, Babyfachmärkte und Drogerien)

Besuch des Gustav-Lübcke-Museums und der Stadtbüchereien o Körpernahe Dienstleistungen (Ausnahme: Frisör, Fußpflege und medizinisch notwendige Dienstleistungen – diese sind weiterhin ohne Schnelltest möglich)

Die Regelungen im Tierpark und Maxipark bleiben unverändert: Für einen Besuch im Tierpark oder im Maxipark ist weiterhin kein negativer Corona-Schnelltest notwendig. Lediglich Angebote in geschlossenen Räumen bleiben weiterhin geschlossen.

Ab Mittwoch werden Spielplätze, Bolzplätze und Skateranlagen einheitlich um 20 Uhr geschlossen. Der Aufenthalt ist dann hier nicht mehr gestattet. Außerdem gilt auf Bolzplätzen und Skateranlagen, dass außer bei der Ausübung des Sports auch eine medizinische Maske getragen werden muss. Daneben ist ab Mittwoch das Picknicken und Grillen auf öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen verboten.

Die in Hamm geltenden Regelungen für den Privatraum (fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 nicht mitgezählt) bleiben unverändert in Kraft, ebenso die Maskenpflicht rund um Schulen und die Personenbegrenzungen für Trauungen und Beerdigungen.
In Hamm bieten mehr als 25 Schnelltest-Zentren im ganzen Stadtgebiet kostenlose Bürgertests an, teilweise mit Termin, teilweise ohne. Alle Bürgerinnen und Bürger in Hamm können das kostenlose Schnelltest-Angebot mindestens einmal wöchentlich in Anspruch nehmen.
Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mit stabiler Tendenz unterhalb des 100er-Werts liegt, wird die Notbremse durch das Land NRW wieder gelockert.

Quelle: Stadt Hamm

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