Beim Coronagipfel am Mittwoch, 3. März, haben sich Bund und Länder am späten Abend auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.
Das steht demnach fest:
- Der Shutdown geht in die nächste Verlängerung, diesmal bis zum 28. März.
- Flankierend soll es zahlreiche stufenweise Öffnungsmöglichkeiten geben.
- Corona-Impfungen sollen ab April auch in Hausarztpraxen möglich sein.
- Betriebe sollen als „gesamtgesellschaftlichen Beitrag“ ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Unternehmen anwesend sind, pro Woche mindestens einen kostenlosen Schnelltest anbieten. Eine formelle Verpflichtung dazu soll es nicht geben.
- Statt bisher nur mit einer Person eines anderen Haushalts soll man sich ab Montag, 8. 3., wieder mit bis zu 5 Personen aus zwei Hausständen treffen dürfen. Das gilt in NRW bisher nur für den öffentlichen Raum, der Privatraum bleibt geschützt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.
- Blumen, Bücher, Gartenbedarf, Kosmetik, Tattoo, Nagelstudios: Die entsprechenden Geschäfte und Dienstleister sollen bundesweit wieder öffnen dürfen, mit Kundenzahlbegrenzung und Hygienekonzepten. Auch Fahrschulen sollen wieder öffnen dürfen.
- Begleitet werden soll dies durch eine starke Ausweitung der Impf- und Testkapazitäten.
- Jeder Bürger soll einen kostenlose Schnelltest pro Woche angeboten bekommen.
UPDATE, Ergebnisse laut der Pressekonferenz um 23.30 Uhr:
Es wurden 5 Schritte zur Öffnung vereinbart, die sich an Inzidenz 50 und 100 orientieren.
So soll bei stabiler Inzidenz unter 50 – maßgeblich sind 2 Wochen – der Einzelhandel öffnen (gilt auch für andere Bereiche), mit Kundenzahlbegrenzung und Hygienekonzepten. Zwischen Inzidenz 50 und 100 ist Click and meet möglich (Einkauf mit Termin). Auch Museen uns Zoos sollen bei unter 100 öffnen dürfen.
Den genauen Stufenplan mit den einzelnen Branchen und Bedingungen haben wir HIER erläutert
Ab Montag öffnen die schon oben in unserem Artikel genannten Branchen, ebenso dürfen sich dann wieder 2 Haushalte mit 5 Personen treffen, Kinder werden nicht mitgezählt. Die Inzidenz 35 ist weitgehend vom Tisch, lediglich dürfen sich in diesen Landkreisen wieder 3 Haushalte treffen.
Eine Corona-Notbremse greift bei Inzidenz über 100: bei 3 aufeinander folgenden Tagen Ü100 geht es für den betreffenden Kreis wieder zurück auf den Stand vom 8. März.
Es gibt außerdem pro Bürger einen kostenlosen Schnelltest je Woche – ab kommenden Montag.
Der Bereich Schulen und Kitas bleibt in der Kompetenz der Länder.
DEN WORTLAUT DES BESCHLUSSES FINDEN SIE HIER: https://www.bundesregierung.de/breg-de