Weil ein 34-jähriger Hammer am Freitagabend keinen Mund-Nasenschutz im Hauptbahnhof trug, beabsichtigten Einsatzkräfte der Bundespolizei die Identität des Mannes zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens festzustellen.
Der Mann zeigte sich von Beginn an uneinsichtig und unkooperativ. We-der händigte er ein Personaldokument aus, noch machte er mündliche Angaben zu seiner Person. Daraufhin durchsuchten ihn die Einsatzkräfte nach einem Ausweisdokument und fanden hierbei eine Dose mit weißem Pulver. Unmittelbar nach dem Auffinden dieser Dose versuchte der Mann sich loszureißen und zu flüchten. Bei der anschließenden Fesselung leistete er erheblichen Widerstand.
Auf der Wache der Bundespolizei gab der Mann dann zu, dass es sich bei dem aufgefundenen weißen Pulver um Betäubungsmittel handelt. Die Bundespolizei stellte das Betäubungsmittel sicher und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Deutschen ein.
Wegen des Nichttragens eines Mund-Nasenschutzes sowie der Weigerung der Namensangabe wurden zudem Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Quelle: Bundespolizei Hamm