Kinderbonus, Zuschlag zur Grundsicherung – Weitere Coronahilfen beschlossen

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Der Koalitionsausschuss in Berlin hat am Mittwoch, 3. Februar, weitere Coronakrisenhilfen beschlossen. Obgleich zahlreiche Betriebe und Selbstständige einigten sich die Regierungsparteien gestern auf weitere Unterstützungen:

Kinderbonus: Familien mit Kindern bekommen wie 2020 einen einmaligen Kinderbonus als Zuschuss zum Kindergeld. Pro Kind soll er 150 Euro betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch profitieren Geringverdiener stärker.

Zuschuss zur Grundsicherung: Ebenfalls einmalig 150 Euro zusätzlich als Sonderzahlung soll jeder erwachsene Empfänger von Grundsicherung (Hartz IV) erhalten.

Einfacherer Zugang zur Grundsicherung: Der erleichterte Zugang zu Hartz IV wird bis Ende 2021 verlängert. Vermögensprüfungen werden damit nur eingeschränkt durchgeführt, vorläufige Leistungen einfacher bewilligt.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Bars bleibt bis Ende des Jahres 2022 auf dem ermäßigten Satz von 7 Prozent.

Steuerhilfen für Betriebe: Unternehmen sollen coronabedingte Verluste in größerem Umfang mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können, was kurzfristig Geldmittel verschafft. Dazu wird der steuerliche Verlustrücktrag rückwirkend für 2020 und für 2021 ausgeweitet: auf bis zu 10 Millionen Euro (20 Millionen bei Zusammenveranlagung).

Hilfen für die Kultur: Schließlich wird noch das Hilfsprogramm für Kulturschaffende wird mit einer Milliarde Euro fortgesetzt.

Quelle: ZDF.de

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