Aufgrund der Corona-Pandemie wird es in diesem Jahr keine Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltung geben. In diesem Zusammenhang weist das städtische Umweltamt darauf hin, dass deshalb keine Grün- und Gartenabfälle zum Zwecke des Verbrennens gesammelt und angehäuft werden sollen.
Alle Veranstalter von Osterfeuern aus den Vorjahren werden nochmals mit einem Hinweisschreiben des Umweltamtes hierüber persönlich informiert. Das Verbrennen von Grünabfällen ist, nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, grundsätzlich verboten. Diese „Abfallfeuer“ sind auch im Sinne des Klimaschutzes nicht zulässig.
Stattdessen können Grün- und Gartenabfälle an den Sammelstellen am Recyclinghof oder an den Zentralhallen abgegeben werden.
Quelle: Stadt Hamm