Der für die Monatsmitte geplante Einzug der Gebühren wurde bereits gestoppt: Alle Eltern, die die Beiträge per Lastschrift bezahlen, müssen also nicht mehr tätig werden. Wer dagegen per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen für Januar aussetzen. Eltern, die für Januar schon gezahlt haben, sollten dagegen die Zahlung für den Februar aussetzen. Eine Rücküberweisung kann leider nicht vorgenommen werden.
Bei den sechs Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft entfällt – wie bereits bei den beitragsfreien Monaten im ersten Lockdown – für diejenigen Eltern, die die „eingeschränkte“ Betreuung nicht in Anspruch nehmen, auch die Verpflegungspauschale. Die Kinder, die in Betreuung sind, werden tageweise erfasst und die Verpflegung wird dann „tagesscharf“ mit den Eltern abgerechnet. Nach Kenntnis der Stadtverwaltung ist diese „Spitzabrechnung“ für in Anspruch genommene Verpflegung durchaus auch bei anderen Trägern gängig. Hier sollten Eltern im Zweifel aber mit dem jeweiligen Träger Kontakt aufnehmen, um die genaueren Zahlungsmodalitäten zu klären.
Auch beim OGS-Essensgeld läuft die Abrechnung nicht über die Stadt, sondern meist über den Caterer bzw. in Einzelfällen über die Schule. Sofern seitens des Caterers keine Leistungen erbracht werden, kann auch nichts abgerechnet werden. Bei Fragen sollten sich Eltern aber auch hier direkt mit dem Caterer bzw. der Schule in Verbindung setzen.
Quelle: Stadt Hamm