NRW-weite Kontakt- und Feierbeschränkungen für Corona-Hotspots

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Ministerpräsident Armin Laschet bei der Pressekonferenz am Sontag, 11. 10., im Landtag. / Screenshot: Livestream PK Land NRW

„Wenn wir jetzt alles richtig machen, wird es keinen zweiten Lockdown geben.“ Zum Thema Herbstferien, die gerade begonnen habgen: „Mein Appell an alle, die jetzt noch keine Reise angetreten haben: Verzichten Sie in diesem Jahr darauf.“

Mit einem dringenden Appell wandte sich NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Sonntag, 11. 10., bei einer Pressekonferenz im Landtag an die Bevölkerung. „Es reichen einige Wenige, um viele zu gefährden. Um diese kümmern wir uns jetzt. Es beginnen ernste Monate.“

Mit landesweit einheitlichen Regeln für „Corona-Hotspots“ will die NRW-Regierung Ordnung in den momentanen Flickenteppich an unterschiedlichen Vorschriften von Region zu Region bringen.

Für alle Kreise und kreisfreien Städte, die – wie zu diesem Sonntag der Kreis Unna – den kritischen Inzidenzwert von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen überschreiten, gelten in der nächsten Coronaschutzverordnung ab dem 1. 11. 2020einheitlich folgende Regeln:

  • Statt 10 dürfen sich nur noch 5 Personen aus unterschiedlichen Haushalten in der Öffentlichkeit zusammenfinden;
  • Öffnungszeiten von Gaststätten, Restaurants und Kneipen werden eingeschränkt;
  • Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen draußen und mehr als 250 Personen in Innenräumen werden generell abgesagt;
  • private Feiern (Hochzeiten, runde Geburtstage…) dürfen in öffentlichen Räumlichkeiten nur noch mit höchstens 25 Personen gefeiert werden. Bei einem Inzidenzwert über 35 (bis unter 50) gilt die Höchstgrenze von 50 Personen. Für Feiern, die in den eigenen 4 Wänden stattfinden, gilt laut Laschet eine „dringende Empfehlung“, sich ebenfalls an diese Begrenzungen zu halten.
  • Dazu wird es auch draußen (auf öffentlichen Plätzen, in Einkaufszonen) eine Maskenpflicht geben, kündigte Laschet an /Anm. d. Red. – ohne Gewähr, dieser Passus mit der Maske „am Platz“ war missverständlich formuliert. Wir klären das.

Auf die explizite Frage, ab wann die neue Verordnung in Kraft treten wird, sagte Laschet in der Pressekonferenz am Sonntagmittag: „Die jetzige Verordnung gilt bis zum 31. Oktober. Richten Sie sich also ab dem 1. November darauf ein.“

Für den Kreis Unna heißt das, dass bis dahin die zum heutigen Sonntag in Kraft getretetene Allgemeinverfügung bindend ist, die – was Feiern betrifft – bereits die Beschränkung auf 25 Personen vornimmt und Kontaktsport verbietet. Sie ist zunächst bis zum Ende der Herbstferien befristet, dem 25. Oktober. Wie die Lücke zwischen dem 26. 10. (Auslaufen der Allgemeinverfügung des Kreises) und dem 1. 11. (Inkrafttreten der neuen NRW-Verordnung) gefüllt wird, muss noch geklärt werden.

Die Beschränkung für private Feiern ist bereits in der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig bis 31. 10. 20) niedergelegt.

Armin Laschet warb für Akzeptanz für die Einschränkungen.

Die strikten Maßnahmen, die Hotspots wie z. B. Hamm ergriffen hätten, zeigten, dass sie wirkten. „Hamm hatte am 27. September eine Inzidenz von 111,7. Jetzt liegt sie bei 58,9mit weiter abnehmender Tendenz. In Remscheid sank der Wert von 73,7 auf jetzt 44, außerhalb des roten Bereichs.“ Es sei jetzt wichtig, das öffentliche Leben in Hotspots etwas einzuschränken, um einen weiteren Lockdown zu verhindern.

Explizit richtete sich Laschet schließlich „an junge Leute“, die selbst nur geringen Gefahren durch das Virus ausgesetzt seien: „Nehmen Sie in Ihrem Verhalten Rücksicht auf alte, von Krankheiten bedrohte Mitmenschen. Es ist die solidarische Pflicht von jedem von uns, nicht nur an sich zu denken. Dies ist meine Bitte, mein eindringlicher Appell.“

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