Wieder Kontaktbeschränkungen und Maske im Unterricht – Kirmes-Park geschlossen

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Symbolfoto Stadt Hamm, hier das Herbstleuchten im Maxipark. (Foto © Thorsten Hübner)

Wegen des starken Anstiegs der Neuinfektionen (wie berichtet, wurde als Ursache eine größere Hochzeitsfeier ausgemacht) zieht die Stadt Hamm die Zügel wieder straffer an. Für zunächst 2 Wochen gelten wieder strikte Beschränkungen, schon geplante Veranstaltungen werden gestrichen.

Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum: Ab sofort dürfen sich in Hamm maximal 5 Personen oder Angehörige von zwei häuslichen Gemeinschaften gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. Die Beschränkung gilt auch für Restaurants und Gastronomie, Geschäfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Maskenpflicht im Unterricht: An allen weiterführenden Schulen gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht – überall, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Schülern nicht eingehalten werden kann: Die Regelung ist deckungsgleich zu der Regelung, die zu Beginn des Schuljahres in ganz NRW gegolten hat.

Der Hammer Kirmes-Park an den Zentralhallen ist ab sofort geschlossen.

Maskenpflicht bei Sport- und Kulturveranstaltungen: Bei Sport- und Kulturveranstaltungen gilt ab sofort eine umfassende Maskenpflicht – drinnen und draußen. Ausnahme: am Sitzplatz, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.

Private Feiern mit geselligem Charakter (z. B. runde Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläen) sind ab sofort ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen anzeigepflichtig. Ab 50 Teilnehmern bis zur Obergrenze von 150 Teilnehmern müssen Feiern von der Stadt Hamm genehmigt werden. Als verpflichtender Bestandteil der Anzeige bzw. des Antrags müssen außerdem Listen über die voraussichtlichen Teilnehmer der Veranstaltung sowie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept eingereicht werden.Dazu hat die Stadt Hamm ein Online-Formular entwickelt, über das die Anzeige bzw. der Genehmigungsantrag online gestellt werden kann. Fragen zu dem Thema beantwortet eine eigens eingerichtete Hotline im Ordnungsamt unter Tel. 02381 17-7299 (Mo-Fr, 8.30-18 Uhr)

Bei Sportveranstaltungen dürfen ab sofort maximal 150 Zuschauer zugelassen werden.

Das GenussFest und der verkaufsoffene Sonntag in der Hammer Innenstadt, die für den 27. September geplant waren, werden abgesagt.

Die Stadt Hamm hat für mögliche Reihentests zum Beispiel von Schulen oder Kitas ein Testzentrum in der Alfred-Fischer-Halle eingerichtet. Achtung: Dieses Zentrum ist nicht für Tests von Urlaubsrückkehrern oder Privatpersonen gedacht, es werden keine Testtermine vergeben!

Corona-Fälle an Schulen und in Kitas

Die hohen Infektionszahlen sind auch an Schulen in Hamm durchgeschlagen: Mit der Friedensschule, dem Elisabeth-Lüders-Berufskolleg, dem Friedrich-List-Berufskolleg, dem Galilei-Gymnasium, der Sophie-Scholl-Gesamtschule, der Realschule Heessen, dem Märkischen Gymnasium, der Friedrich-Ebert-Realschule und der Jahnschule sind derzeit neun Hammer Schulen von Infektionen betroffen. Alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte als Kontaktpersonen von Infizierten wurden bzw. werden in Quarantäne versetzt und verpflichtend auf das Virus getestet. Für die Schulen werden daneben freiwillige Corona-Tests an der Alfred-Fischer-Halle angeboten.

Auch zwei Kitas sind aktuell von Corona-Infektionen betroffen: Dabei handelt es sich um die Kita Am Eichenwäldchen und die Kita St. Anna. Hier wird wie an den betroffenen Schulen verfahren.

Corona-Fall im Seniorenzentrum St. Josef

Eine Mitarbeiterin des Seniorenzentrums St. Josef in Heessen ist positiv auf das Virus getestet worden. Es wird kurzfristig eine Reihentestung bei allen Bewohnern und Mitarbeitern in der Einrichtung durchgeführt. Es gelten verschärfte Hygienevorkehrungen.

Quelle: Stadt Hamm

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