Zweite Runde – Solidaritätsfonds der Stadt Hamm ‚Echte Hammer helfen‘

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© Gerd Altmann_Pixabay
Um die Kunst- und Kulturszene in der Corona-Krise zu unterstützen, hatte die Stadt Hamm im Mai einen Solidaritätsfonds aufgelegt. Dieser geht nun mit überarbeiteten Förderkriterien und einem erweiterten Bewerberkreis in eine zweite Runde. Bewerbungen sind bis zum 30. September an das städtische Kultubrüro zu richten.

In Ergänzung zu den Hilfsprogrammen des Bundes und des Landes wurde der Hilfsfonds ‚Echte Hammer helfen.‘ aufgelegt.

Dieser soll vornehmlich freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern sowie auch Vereinen im Bereich der Brauchtumspflege (z. B. Heimat- oder Schützenvereine) und der Kultur- und Kreativwirtschaft zu Gute kommen, die sich wegen der Corona-Krise in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden oder denen dringend benötigte Einnahmen zur Finanzierung des Vereinsbetriebes, insbesondere der Kulturellen Arbeit und der Kulturangebote, weggebrochen sind.

Das Fördervolumen je Antragsteller soll auf maximal 500 Euro beschränkt bleiben. Ein Förderantrag ist bis zum 30. September 2020 beim Kulturbüro der Stadt Hamm unter dem begründeten Hinweis auf die durch die Corona-Pandemie bestehende Notlage schriftlich zu stellen.
Hierzu zählen das nachweisbare Ausbleiben von Einnahmen aus Veranstaltungen und Angeboten, die auf längere Zeit nicht stattfinden können oder, wenn überhaupt, nur in stark minimierter Weise.

Über die Anträge entscheidet ein kurzfristig einzuberufender Förderbeirat.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Anlagen bei:

  • Eine Aufstellung der nicht vermeidbaren Kosten und ggf. aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Kostensteigerungen.
  • Eine Aufstellung über entgangene Einnahmen/Erträge/Aufträge, die zur Sicherung des Betriebs, der Existenz, der Vereinsarbeit etc. normalerweise erforderlich und für das Jahr 2020 geplant worden sind.
  • Nachweise über alle Einnahmen aus anderweitigen Förderprogrammen und Drittmitteln, die aufgrund der Corona-Pandemie beantragt bzw. schon bewilligt worden sind (z. B. aus den Corona-Pandemie bedingten Sofortprogrammen oder Sonderförderungsprogrammen etc. von Bund oder Land NRW, aus einer Ausfallversicherung oder durch anderweitige Finanzierungshilfen.)
  • Einen Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Vereinen.
  • Eine Beschreibung des Verwendungszwecks (insbesondere bei Vereinen), z. B. über die kulturelle Tätigkeit, für die der Zuschuss eingesetzt werden soll, etc.
  • Bei Einzelkünstlerinnen und Künstlern die Angabe, ob eine weitere berufliche (auch künstlerische) Tätigkeit ausgeübt wird und der Lebensunterhalt nicht ausschließlich über eine Tätigkeit abgesichert wird.

Der Antrag steht hier zum Donwload bereit, Informationen auch unter Tel: 02381 17-5501 (E-Mail: kulturbuero@stadt.hamm.de)

Quelle: Stadt Hamm

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