Insbesondere in Zeiten überlasteter Gerichte ist das Schiedsamt ein wichtiges und wertvolles Ehrenamt. Es ist als Organ der Rechtspflege für strafrechtliche als auch bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig und sieht in einigen Fällen zwingend einen Einigungsversuch vor, bevor Klage erhoben werden darf.
Drei offene Stellen
Die Schiedsperson fungiert als neutraler Vermittler, die sich dafür einsetzt, Streitigkeiten gütlich und einvernehmlich beizulegen. Dadurch sorgt sie für eine zeit- und kostensparende Schlichtung zwischen den streitenden Parteien. Ein im Schlichtungsverfahren geschlossener Vergleich ist für beide Parteien bindend.
Im Amtsgerichtsbezirk Hamm gibt es 17 Schiedsstellen; von denen folgende drei Schiedsstellen neu zu besetzen sind:
- Schiedsamtsbezirk 4 (Hamm-Bahnhofsviertel; ab sofort)
- Schiedsamtsbezirk 5 (Hamm-Westen; ab 01.08.2020)
- Schiedsamtsbezirk 12 (Hamm-Wiescherhöfen und –Weetfeld; ab 01.08.2020)
Voraussetzungen für das Ehrenamt
Schiedsmann oder Schiedsfrau kann nur werden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt und nicht unter Betreuung steht. Die Schiedsperson soll im Schiedsamtsbezirk wohnen und zwischen 30 und 70 Jahre alt sein. Der Bewerber/die Bewerberin sollte Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen besitzen und die Möglichkeit haben, die Schlichtungsverhandlungen in den eigenen Räumlichkeiten durchzuführen. Durch den geleisteten Eid sind die Schiedspersonen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsperson übt die Tätigkeit ehrenamtlich aus, erhält jedoch eine Entschädigung zur Abgeltung der allgemeinen Aufwendungen. Interessenten werden gebeten, sich an das Rechtsamt der Stadt Hamm zu wenden
Verwaltungsabteilung
Frau Taing
Caldenhofer Weg 2
59065 Hamm
Fon: 02381 17-7022
Fax: 02381 17-2908
Quelle: Stadt Hamm