Am Samstagabend (9. März) haben Bundespolizisten im Hauptbahnhof Hamm einen 40-jährigen Ahlener verhaftet. Mit gleich zwei Haftbefehlen hatte die Staatsanwaltschaft Münster nach dem Mann gesucht.
Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle gab der Mann an, keine Ausweispapiere mitzuführen und machte mündliche Angaben zu seinen Personalien. Bei der Überprüfung der Angaben im polizeilichen Datensystem stellten die Einsatzkräfte fest, dass das zu den angegebenen Personalien hinterlegte Lichtbild keine Ähnlichkeit mit dem kontrollierten Mann aufwies.
Auf Vorhalt bekräftigte er jedoch, dass dies seine richtigen Personalien sind.
Auf Grund der erheblichen Zweifel an der Identität des Mannes, wurden seine Fingerabdrücke auf der Wache der Bundespolizei digital erfasst und mit dem polizeilichen Datenbestand abgeglichen. Das Ergebnis führte zu der richtigen Identität des Ahleners und brachte zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Münster zum Vorschein.
Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz hatte das Amtsgericht Ahlen den Mann im Februar 2021 zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Die Zahlung der Geldstrafe blieb aus, weswegen ein Haftbefehl erlassen wurde.
Nur 18 Monate später wurde er vom Amtsgericht Ahlen unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Da hiervon noch 129 Tage zu verbüßen sind, wurde ebenfalls ein Haftbefehl erlassen.
Bei der Durchsuchung zur Vorbereitung auf die Einlieferung in eine Justizvollzuganstalt weigerte sich der lettische Staatsangehörige seine Halskette abzunehmen und leistete Widerstand als diese von den Bundespolizisten abgenommen wurde. Zudem fanden die Einsatzkräfte einen Kanonenschlag-Böller ohne offizielle Kennzeichnung.
In beiden Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Anschließend erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzuganstalt.
Quelle: Bundespolizei Hamm