Die Bescheide für Grundbesitzabgaben enthalten die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfall, Abwasser und Straßenreinigung. Die Bescheide sind auf den 26.01.2024 datiert und werden in den darauffolgenden Tagen zugestellt.
In diesem Jahr ist den Grundbesitzabgabenbescheiden ein Merkblatt mit Vorabinformationen zur Grundsteuerreform 2025 beigefügt. Darin wird über Hintergründe zur Grund-steuerreform sowie über wesentliche Inhalte und Zuständigkeiten informiert. Allgemeine Aussagen zur Grundsteuerzahlung/-höhe ab 2025 sind ebenfalls enthalten.
Außerdem werden in diesem Jahr neue Hundesteuermarken ausgegeben, die bis einschließlich des Jahres 2028 Gültigkeit haben. Mit Übersendung der neuen Hundesteuermarke verliert die bisherige Marke ihre Gültigkeit und ist daher dann ab sofort nicht mehr zu benutzen.
Erfahrungsgemäß haben viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zu den Bescheiden. Diese können sie gerne an das Amt für Finanzen und Controlling richten. Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren können dem Bescheid oben rechts entnommen werden. Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit zur persönlichen Kontaktaufnahme in der Abteilung Steuern und Benutzungsgebühren in der Bismarckstraße 1, 59065 Hamm.
Fragen und Antworten zum Thema finden sich auch im Serviceportal der Stadt Hamm (https://serviceportal.hamm.de) unter den Suchbegriffen „Grundsteuer“, „Abfallgebühren“, „Abwassergebühren“, „Straßenreinigungsgebühren“ sowie „Hundesteuer“.
Die Stadt bittet zu beachten, dass aufgrund der Vielzahl der Bescheide und der zu erwartenden Rückfragen die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung in den ersten Wochen nach dem Versand der Bescheide eingeschränkt sein kann.
Quelle: Stadt Hamm