Am Montagnachmittag (12.Juni) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 37-jährigen Mann im Hauptbahnhof Hamm. Bei einem Abgleich der Personalien mit dem Datenbestand der polizeilichen Fahndungssysteme stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Dortmund mit Haftbefehl gesucht wurde.
Das Amtsgericht Hamm hatte den Mann 2021 wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Jedoch wurde die Geldstrafe nicht bezahlt, weshalb die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erließ.
Da der deutsche Staatsangehörige die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro auch nach seiner Verhaftung nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Quelle: Bundespolizei Hamm