Hammer Landgerichtsbezirk – Schöffen gesucht!

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Gericht - Urteil (pixabay)
In diesem Jahr stehen wieder Schöffenwahlen an. Auch in Hamm werden geeignete Bewerber für dieses wichtige gesellschaftliche Amt gesucht.

Die Wahl dazu findet bundesweit im ersten Halbjahr 2023 für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt. Gesucht werden in Hamm insgesamt 97 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Hamm und Landgericht Dortmund als Vertreter des Volkes Recht sprechen. Für die Jugendkammern des Landgerichts Dortmund und das Jugendschöffengericht Hamm werden 45 Schöffinnen und Schöffen benötigt. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss Hamm müssen doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen- bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlagslisten wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.

Bewerbungsbedingungen der Bewerberinnen und Bewerber sind, dass sie

  • in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 bereits fünfundzwanzig, aber noch keine siebzig Jahre alt sind,
  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.

Diese Bürgerinnen und Bürger können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste melden.

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nicht möglich für

  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.), oder
  • Religionsdiener.

Die Bewerber sollen über soziale Kompetenz sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse oder juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Da der Sitzungsdienst auch anstrengend sein kann, sollten die Bewerber gesundheitlich dazu in der Lage sein. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafjustiz üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.

Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 10.03.2023 beim Rechtsamt der Stadt Hamm melden,
Tel.: 17-7022 oder E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de. Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31.03.2023 an das Jugendamt der Stadt Hamm, Tel.: 17-6211 oder E-Mail: bachtrop@stadt.hamm.de.

Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen werden.

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