Feuerwehr und Schornsteinfeger warnen vor Gefahren durch alternative Heiztechniken im Zusammenhang mit gestiegenen Energiekosten

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Schornsteinfeger (pixabay)

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Energiepreise entstehen aktuell viele „kreative“ Ideen, wie die eigenen vier Wände bei niedrigen Temperaturen aufgewärmt werden können. Bauanleitungen und Ideen für alternative Heiztechniken, die etwa im Internet verbreitet werden, bergen teilweise ein hohes Gefahrenpotenzial für die eigene Gesundheit und bringen eine erhöhte Brandgefahr mit sich. Entsprechend warnt die Hammer Feuerwehr – ebenso wie die Schornsteinfegerverbände – vor der leichtfertigen Verwendung solcher Heizmethoden.

Sogenannte „Teelichtöfen“ – bestehend aus Tonblumentöpfen in Verbindung mit Teelichtern – entwickeln im Wärmestau des Blumentopfes Temperaturen von bis zu 250 Grad, die zum schlagartigen Entzünden von geschmolzenem Kerzenwachs führen können. Durch die entstehende Stichflamme und durch die Wärmestrahlung können umliegende brennbare Gegenstände wie Gardinen, Polstermöbel und Zimmerdekorationen entzündet werden.

Elektrische Heizlüfter haben in der Regel eine hohe elektrische Leistung. Bei ihrer Verwendung, gerade in Verbindung mit anderen elektrischen Geräten, sollten Bürgerinnen und Bürger darauf achten, dass Stromleitungen und Mehrfachsteckdosen nicht überlastet werden. Überlast bedeutet Brandgefahr. Zudem sollten nur elektrische Geräte, die mit dem CE-Prüfsiegel versehen sind, verwendet werden.

Lebensgefährlich ist der Einsatz von Gasheizstrahlern, Feuerschalen, Gas- und Kohlegrills sowie gasbetriebenen Katalytöfen aus dem Campingbedarf in geschlossenen Räumen. Durch den Verbrennungsvorgang sinkt der Sauerstoffgehalt und die Abgase verbreiten sich im Raum. Durch die unvollständige Verbrennung entsteht Kohlenmonoxid, ein geruch- und geschmackloses und giftiges Gas, das bereits in geringen Konzentrationen zur Bewusstlosigkeit und bei ansteigenden Konzentrationen zum Tod führt.

Offene Kamine, Kamin- und Kachelöfen und sonstige Brennstofföfen und deren Abgasführungen müssen regelmäßig durch einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gewartet, gereinigt und auf ihren regelgerechten Betrieb geprüft werden. Stillgelegte und seit längerem nicht mehr genutzte oder neu beschaffte Brennöfen und Feuerstätten müssen vor der Inbetriebnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger begutachtet und genehmigt werden.

Brennholz sollte ausreichend abgelagert und trocken sein. Der optimale Feuchtehalt von Brennholz liegt bei 15 bis 20 Prozent und kann durch einfache und kostengünstige Geräte aus dem Fachhandel oder Baumarkt selber überprüft werden. Um den optimalen Feuchtegehalt zu erreichen, muss Brenn- und Kaminholz in der Regel zwei Jahre wettergeschützt abgelagert werden. Keinesfalls sollten nasses oder feuchtes Holz, Sperrmüll, Möbelteile oder Hausmüll verbrannt werden. Hier besteht die Gefahr eines Kaminbrandes, der sich rasch auf andere Gebäudeteile ausweiten kann.

Ethanolkamine sollten ebenfalls nicht unbeaufsichtigt brennen gelassen werden. Vor dem Nachfüllen sollten diese außerdem abgekühlt sein: Wird Ethanol in einen noch heißen Ethanolkamin nachgefüllt, besteht die Gefahr einer Verpuffung, die sich schnell auf weitere Teile des Raumes ausbreitet. Beim Betrieb von Ethanolkaminen ist durch regelmäßiges Lüften für ausreichend Frischluftzufuhr zu sorgen.

Rauch- und Kohlenmonoxid-Melder retten Leben! Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen in allen Wohngebäuden eine Rauchmelderpflicht. Werden innerhalb der Wohneinheit zugelassene Kachel- und Kaminöfen, Gasthermen, Kohle-, Gas- und Ölheizungen verwendet, empfiehlt sich die Installation von Kohlenmonoxid-Warnmeldern (CO-Melder). Diese sollten von einem anerkannten Prüfinstitut nach DIN EN 50291 Teil 1 geprüft und zertifiziert worden sein. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können hierzu beraten.

Grundsätzlich gilt: Sollte es dennoch zu einem Brandausbruch kommen, verlassen Sie umgehend die Wohnung. Rufen Sie die Feuerwehr über die Notrufnummer 112. Informieren Sie Personen und Nachbarn, die sich noch im Gebäude befinden – aber immer, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen. Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung bzw. des Zimmers die Tür.

Quelle: Stadt Hamm

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