Anmeldezeitraum der Grundschulen startet

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Schule (pixabay)

Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren wurden, werden zum 1. August 2023 schulpflichtig. Die Kinder müssen im Zeitraum von Montag, 17.10.2022, bis Donnerstag,  20.10.2022, an den Grundschulen angemeldet werden. Die Sekretariate sind von 8 bis 11 Uhr sowie am Montag- und Mittwochnachmittag von 17 Uhr bis 19 Uhr geöffnet. Ggf. ist es für die Anmeldung erforderlich, vorab einen Termin mit der Schule zu vereinbaren. Eltern beachten bitte dazu die Hinweise auf den Homepages der jeweiligen Schule.

Eltern und Erziehungsberechtigte haben das Recht der freien Schulwahl. Sofern Eltern ihr Kind an der nächstgelegenen Grundschule anmelden, besteht im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazität ein Aufnahmeanspruch. Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin.

Zur Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. Die Anforderung einer Ersatzurkunde ist für Kinder, die in Hamm geboren worden sind, unter www.hamm.de/standesamt mögich. Die Gebühr beträgt zehn Euro.

Quelle: Stadt Hamm

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