“Auch im Jahr 2021 wurden in Hamm für jeden siebten Haushalt im SGB II Bezug (13,6 Prozent) geringere Unterkunftskosten anerkannt, als tatsächlich anfallen. Das betrifft in Hamm über 1200 sogenannte Bedarfsgemeinschaften. Gut ein Drittel davon sind Haushalte mit Kindern. Bei ihnen sind es im Schnitt 132 Euro Unterkunftskosten, die nicht übernommen werden. Sie müssen den Betrag monatlich von ihrem künstlich kleingerechneten Existenzminimum für Wohnkosten abknapsen. Man mag sich nicht ausmalen, wo dort der Rotstift angesetzt werden muss”, sagt Roland Koslowski, DIE LINKE im Rat der Stadt Hamm. “Ganz besonders in diesem Bereich muss sich die versprochene Familienfreundlichkeit endlich niederschlagen. Die Stadt Hamm muss handeln und die Richtlinien zur Übernahme der Kosten der Unterkunft ein weiteres Mal anpassen.”
Eine solche Anpassung der Angemessenheitsgrenzen für Wohnungen von Menschen im SGB II Bezug in Hamm war zuletzt auf Druck der LINKEN zum 1.1.2022 erfolgt. Allerdings standen dabei vor allem Ein-Personen-Haushalte im Fokus. Mit den neueren Zahlen der Bundesregierung zur Wohnkostenlücke in Hamm für das Jahr 2021 sieht DIE LINKE die Stadt ein weiteres Mal am Zug. Koslowski erklärt: “Die Stadt Hamm muss leider ein weiteres Mal nachbessern, um zu verhindern, dass existenzielle Bedarfe, wie Kleidung, Nahrung oder Mobilität nicht gedeckt werden.
Von der Bundesebene ist leider wenig bis nichts zu erwarten. Auch der jüngst vorgelegte Entwurf der Ampelkoalition zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (das so genannte Bürgergeld-Gesetz) bringt keine wesentlichen Besserungen für die Betroffenen. Eine Karenzzeit von zwei Jahren für erstmalig Leistungsbeziehende wird das Unrecht für die aktuell Betroffenen nicht abstellen und verfehlt das selbst gesteckte Ziel, den Schutz des Grundbedürfnisses „Wohnen“. Insgesamt ist zu festzustellen, dass das Hartz-IV-Regime gescheitert ist. Es braucht nun keine Reförmchen, sondern einen grundlegenden Neuanfang für soziale Garantien.”