Ab dem 1. Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf SGB II-Leistungen. Für die rund 500 Bedarfsgemeinschaften aus in Hamm lebenden Ukrainerinnen und Ukrainern, die bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben, bedeutete dies nicht nur eine Neu-Antragstellung, sondern auch ein Wechsel von Zuständigkeiten und Ansprechpersonen.
Damit der Übergang für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer möglichst reibungslos und ohne zeitliche Verzögerung gelingt, haben das Kommunale Jobcenter und das Amt für Integration, Ausländer und Flüchtlingsangelegenheiten im Vorfeld eine serviceorientierte Strategie zur Überleitung konzipiert. Dabei wurde im Jobcenter ein spezielles Sachgebiet für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine eingerichtet mit dem Ziel, sowohl leistungsrechtliche als auch integrative Beratung und Betreuung sicherzustellen.
Sachgebietsleitung Inka Schroer erläutert die Vorbereitungen der Überleitung: „Im neu eingerichteten Sachgebiet können wir uns einerseits sprachlich auf die Bedürfnisse der Menschen vorbereiten, andererseits auf die besondere und gleichzeitig innerhalb der Gruppe der Ukrainerinnen und Ukrainer oft ähnlich gelagerte Situation der Menschen einstellen. Die Bedarfsgemeinschaften haben wir mehrsprachig zum Prozedere und zur notwendigen Antragstellung informiert. Zudem haben wir gezielt zu Infoveranstaltungen in der Alfred-Fischer-Halle und zum Jobcenter-Standort im Teichweg eingeladen, um die Geflüchteten tatkräftig mit wichtigen Informationen in ihrer Muttersprache zu unterstützen.“
Auf 26 Infoveranstaltungen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KJC die Menschen aus der Ukraine zu allen Fragen rund um die SGB II-Antragstellung beraten, füllten gemeinsam mit den Geflüchteten Antragsunterlagen aus und informierten zu allen relevanten Themen, wie zum Beispiel die Wahl der Krankenkasse, der Einrichtung von Bankkonten, der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Auch Fragen zu Schulangelegenheiten und zur Kinderbetreuung wurden häufig gestellt und beantwortet. Jobcenter-Leitung Reinhard Fohrmann ist zufrieden mit dem Ergebnis: „Das Angebot wurde sowohl von verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von den geflüchteten Menschen sehr positiv bewertet. Das wichtigste ist, dass die Menschen nahtlos ihr Geld erhalten. Das haben wir mit der reibungslose SGB II-Antragstellung gewährleistet.“
Neben dem Komplex Leistungsgewährung fanden auch zahlreiche Gespräche zu den individuellen Chancen auf dem regionalen Arbeitsmarkt und zur möglichen Kinderbetreuung statt. Die Jobcenter-Mitarbeitenden nutzten die Veranstaltungen, um Informationen zur beruflichen Situation, Sprachkenntnissen, der Mobilität sowie der Kinderbetreuungssituation der Eingeladenen zur effektiven Vorbereitung integrativer Strategien der Personen aufzunehmen. Aus Erfahrung kennt Reinhard Fohrmann den hohen Stellenwert der beruflichen Integration und erklärt den nächsten Schritt der Jobcenter-Strategie für die Ukrainerinnen und Ukrainer: „Klar ist: Die allermeisten Geflüchteten wollen so schnell wie Berufliche Integration ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Eigenständigkeit der geflüchteten Menschen und der gesellschaftlichen Integration. Deshalb kümmern wir uns gemeinsam mit den Geflüchteten zeitnah um die Entwicklung einer beruflichen Perspektive.“
Quelle: Stadt Hamm