Coronaimpfung mit Novavax-Impfstoff in Hamm

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Impfung - Corona (pixabay)

Hinweis zum Impfstoff:

Zurzeit werden Über-30-Jährige mit dem Impfstoff von Moderna geimpft. Unter-30-Jährige bekommen laut Stiko-Empfehlung den Impfstoff von Biontech. Geimpft wird, solange der Vorrat reicht.

Impfungen mit Novavax-Impfstoff sind für Personen ab 18 Jahren ab dem 28. Feburar mit Termin an der Impfstelle auf Gut Kump und im Impfquartier Bockum-Hövel möglich.

Zweite Auffrischungsimpfung

Ab sofort können folgende Personengruppen an den städtischen Impfangeboten eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten und so ihren Schutz gegen das Coronavirus stärken:

  1. Menschen ab dem Alter von 70 Jahren (frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung)
  2. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung)
  3. Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von zwölf Jahren (frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung)
  4. Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu Patientinnen und Patienten (frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung)

Für die Impfung wird mRNA-Impfstoff verwendet.

Personen mit einem Immundefizit benötigen für die Viertimpfung ein Attest ihrer behandelnden Ärztin bzw. ihres behandelnden Arztes.

Beschäftigte in den entsprechenden Einrichtungen benötigen einen Nachweis über ihre Tätigkeit – hier reicht eine einfache Arbeitgeberbescheinigung oder z. B. eine Gehaltsabrechnung (analog zur ersten Auffrischungsimpfung).

Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren mit Immundefizienz erhalten ihre zweite Auffrischungsimpfung ausschließlich bei ihrem behandelnden Kinderarzt bzw. ihrer behandelnden Kinderärztin. Sie könne nicht bei den städtischen Impfangeboten geimpft werden.

Für die Coronaschutzimpfung wird ein Personalausweis/Lichtbildausweis benötigt. Idealerweise sollte auch der Impfpass mitgebracht werden, falls dieser vorhanden ist. Hinweis: Menschen mit Vorerkrankungen (“Chroniker“) sollten ihre Impfung durch ihren Fach- oder Hausarzt durchführen lassen.

Zudem können auch Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei den städtischen Impfangeboten die Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten.

Notwendig für die Impfung von Kindern und Jugendlichen sind das Einverständnis von mindestens einem Erziehungsberechtigten, der bei Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren vor Ort sein muss, und (wie bei Erwachsenen) das Ausfüllen der Einwilligungs- und Aufklärungsbögen.

Quelle: Stadt Hamm

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