DIE LINKE erreicht Anhebung der Unterkunftskosten im “Hartz-IV”

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Hartz 4 (pixabay)

Die kontinuierliche Arbeit der LINKEN im Rat der Stadt Hamm zahlt sich aus. Roland Koslowski, Sprecher der Ratsgruppe, zeigt sich erfreut: “Die Anhebung der Angemessenheitsgrenzen bei den Mietkosten durch das Jobcenter ist ein Erfolg für Bedarfsgemeinschaften und wird hoffentlich zu einer ersten Entlastung insbesondere der massiv betroffenen Gruppen führen. Das sind vor allem Alleinerziehende und Paare mit Kindern.”

Zuletzt in der Ratssitzung im September machte DIE LINKE in einem Antrag auf die immense Mietkostenlücke für Hartz-IV-Empfänger aufmerksam. Sie zeigten auf, dass mittlerweile 13,6 Prozent der Bedarfsgemeinschaften im Schnitt 97,24 Euro ihres künstlich kleingerechneten Existenzminimums für Wohnkosten aufbringen müssen. DIE LINKE forderte daher eine schnelle Überarbeitung der Richtlinie zur Übernahme der Wohnkosten (KdU) für Bedarfsgemeinschaften im SGB II und SGB XII. Der Antrag wurde an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit, am 29.11.2021, verwiesen. Kurz vor der Sitzung legte das Kommunale Jobcenter eine erste Anhebung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) vor.

Koslowski weiter: “Wir nehmen die angestrebte Anhebung der Angemessenheitsgrenzen natürlich erfreut zur Kenntnis. Dennoch haben wir unseren Antrag aufrecht erhalten und der Verlegung in die kommende Sitzungsrunde zugestimmt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass einige der nun vorgelegten Änderungen erst im Frühjahr des Jahres 2022 umgesetzt werden.“

Quelle: DIE LINKE. im Rat der Stadt Hamm

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