Die Maskenpflicht ist in Nordrhein-Westfalen bald Geschichte – allerdings nur im Freien. Das ist eine der wesentlichen Änderungen in der Coronaschutzverordnung des Landes, die Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch (29. September) im Gesundheitsausschuss des Landtages ankündigte.
Corona in NRW: Laumann kündigt Lockerungen bei Maskenpflicht, Veranstaltungen und Gastro an
Außerdem sollen künftig bei Großveranstaltungen mehr Zuschauer zugelassen werden, allerdings nur auf den Sitzplätzen, nicht auf den Stehplätzen. Das gelte auch und insbesondere für Fußballstadien. Weiter ist vorgesehen, dass die besonderen Abstände in der Gastronomie aus der Verordnung gestrichen werden.
Für Tanzveranstaltungen und Diskotheken werden künftig die gleichen Regeln wie in Schleswig-Holstein gelten. Neben dem derzeit vorgeschriebenen PCR-Test für Ungeimpfte wird dann auch ein sehr frischer PoC-Test anerkannt, also ein Schnelltest unter professioneller Aufsicht. Der darf nicht älter als sechs Stunden sein. Die neue Coronaschutzverordnung soll vom 1. Oktober bis Ende Oktober in NRW Gültigkeit haben.
Die Fallzahlen gingen auch im bevölkerungsreichsten Bundesland – ähnlich wie im Rest von Deutschland – zuletzt stetig zurück. Am Mittwoch lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 53,9 und damit unter dem bundesweiten Schnitt von 61. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz lag in NRW bei 1,31, der Anteil der Covid-19-Patienten an Intensivbetten bei 6,73 Prozent.
NRW lockert Corona-Regeln – bald könnte die Maskenpflicht für Schüler im Unterricht enden
Neben einer neuen Coronaschutzverordnung könnte es in Nordrhein-Westfalen bald auch Änderung für Schüler geben. Die Landesregierung will zeitnah entscheiden, ob es nach den Herbstferien in NRW noch eine Maskenpflicht im Unterricht gibt. In Bayern ist die Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht bereits von nächster Woche an passé.
Quelle: RUHR24