Die Apotheken in Westfalen-Lippe können nun auch digitale Impfzertifikate für Patienten ausstellen, die von einer SARS-CoV2-Erkrankung genesen sind und danach eine Impfung erhalten haben.
Mit diesem Genesenen-Impfzertifikat kann nun mit nur einer Impfung der vollständige Schutz nachgewiesen werden, teilt der Apothekerverwand Westfalen-Lippe mit.
Drei Dokumente müssen Genesene vorlegen, um das Impfzertifikat zu erhalten: den Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild), den Nachweis eines positiven PCR-Tests und den Nachweis über die einmalige COVID-19-Impfung, z.B. in Form des gelben Impfbuchs.
Davon zu unterscheiden sind die Genesenenzertifikate. Diese werden bisher in Arztpraxen ausgestellt. Hierbei handelt es sich um Nachweise für Patienten, die erst vor kurzem eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben, deshalb für ein halbes Jahr als immun gelten und noch nicht geimpft werden müssen.
Dafür benötigen Patienten einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.
Wer eine Apotheke sucht, die Impfzertifikate für Genesene ausstellt, findet sie über das Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de. Dort sind mehr als 1700 von annähernd 1800 Apotheken in Westfalen-Lippe gelistet, von denen fast alle die Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten anbieten.