Solidaritätsfonds der Stadt Hamm aufgrund der Corona-Krise 2021: ‚Echte Hammer helfen.‘

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Foto: Stadt Hamm

Die Stadt Hamm hat gemeinsam mit ihren Töchtern Sparkasse Hamm, Stadtwerke Hamm, Hammer gemeinnützige Baugesellschaft und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft den Solidaritätsfonds „Echte Hammer helfen.“ erneut aufgelegt.
Durch die Kooperation dieser starken Partner konnte das Fördervolumen auf insgesamt 70.000 Euro erhöht werden (davon 35.000 Euro von der Stadt Hamm).
Der Hilfsfonds soll Künstlerinnen und Künstlern und vor allem gemeinnützigen Vereinen zu Gute kommen, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dauern seit nunmehr einem Jahr an und haben das öffentliche und private Leben in vielen Bereichen zum Erliegen gebracht. Kultur und Kreativwirtschaft, Brauchtumspflege und das rege Vereinsleben sind für die Stadt Hamm von besonderer Bedeutung. Sie stehen mit ihren Angeboten, Projekten und zahlreichen Veranstaltungen für das Miteinander in Hamm, für Begegnungen und eine lebendige Stadtgesellschaft.

Unterschiedliche Hilfsprogramme auf Bundes- und Landes- und kommunaler Ebene unterstützen auch weiterhin mit vielen Fördersträngen bei der Bewältigung der durch die Corona-Maßnahmen verursachten Auftragseinbrüche und Umsatzverluste und können dadurch Existenzen sichern oder Unternehmen vor der Insolvenz bewahren.

Gleichzeitig gibt es aber immer wieder individuelle Situationen, die durch die allgemeinen Programme nicht ausreichend abgedeckt werden. Im Jahr 2020 hat die Stadt daher erstmals den „Solidaritätsfonds der Stadt Hamm – Echte Hammer helfen.“ aufgelegt. Dieser wurde in drei Förderrunden an Vereine, Verbände,  Betriebe der Kunst- und Kreativwirtschaft und des Brauchtums ausbezahlt, ebenso wurden Einzelkünstlerinnen und Künstler damit unterstützt. Insgesamt wurden in 2020 über diesen Fonds 46.000 Euro ausbezahlt.

Antragstellung und Zuschussgewährung:
Das Fördervolumen je Antragsteller liegt in der Regel bei maximal 2.000 Euro. Ein Förderantrag ist bis zum 16. Juli 2021 beim Kulturbüro der Stadt Hamm unter dem begründeten Hinweis auf die durch die Corona-Pandemie bestehende Notlage schriftlich zu stellen. Hierzu zählen das nachweisbare Ausbleiben von Einnahmen aus Veranstaltungen und Angeboten, die auf längere Zeit nicht stattfinden können oder, wenn überhaupt, nur in stark minimierter Weise.

Über die Anträge entscheidet ein kurzfristig einzuberufendes Gremium aus Vertretern der Ratsfraktionen. Die Verwaltung ist beratend tätig.

Das Antragsformular steht im ausfüllbaren pdf-Format unter www.hamm.de/kultur zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen und Auskünfte gibt es beim Kulturbüro der Stadt Hamm unter der Rufnummer 02381/17-5000 (Fax: 02381/17-105500) oder per E-Mail: kulturbuero@stadt.hamm.de
Pressekontakt: Kulturbüro, Knud Skrzipietz, Tel.: 02381/17-5500

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