Gelockerte Maskenpflicht in Bus und Bahn – Singen in geschlossenen Räumen wieder erlaubt

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Pünktlich zum Start der ersten prognostizierten Hitzewoche dieses Jahres lockert das Land NRW die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr.

Rückwirkend zum Samstag, 12. Juni, müssen in Bussen, Bahnen und auf den zugehörigen Anlagen keine dicken Atemschutzmasken mehr getragen werden.

Statt der sogenannten FFP2-Maske tut es jetzt auch wieder die dünne medizinische Maske (OP-Maske).

Screenshot aus der zum 12. 6. 21 aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren war die FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV bereits vor 2 Wochen zugunsten der OP-Maske abgeschafft worden.

Die Landesregierung NRW begründet die Lockerung mit der weiter gesunkenen Inzidenz.

In der zum 12. Juni aktualisierten Coronaschutzverordnung finden sich noch einige weitere kleinere Änderungen: So ist das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen wieder erlaubt (z. B. in Gottesdiensten), mit Negativtest allerdings. Und: Der Betrieb von Ski- und Wasserskilifte, Minigolfanlagen, Kletterparks u. ä. ist ohne Test möglich.

HIER finden Sie die Lesefassung der aktualisierten Verordnung.

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