Im Rahmen des dritten Sozialschutzpakets hat die Bundesregierung eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro je Leistungsbeziehenden beschlossen. Wer erhält die Corona-Einmalzahlung?
ALG II-Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger des Kommunalen Jobcenters Hamm und Empfängerinnen und Empfänger von SGB XII-Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) beim Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, die volljährig sind, im Mai einen Leistungsanspruch hatten und kein Kindergeld erhalten. Diese Einmalzahlung wird Mitte Mai 2021 im Laufe der 19. Kalenderwoche automatisiert an alle Berechtigten überwiesen.
Daher wird der Betrag voraussichtlich zum Anfang der Kalenderwoche 20 auf den Konten der Empfängerinnen und Empfänger verfügbar sein. Eine separate Antragstellung hierfür ist nicht erforderlich.
Quelle: Stadt Hamm