Ab Mittwoch, 21. April, gelten in Hamm umfangreiche, strenge Corona-Regeln. Damit reagiert die Stadt Hamm auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die rapide ansteigenden täglichen Neuinfektionen in Hamm. Das hat Oberbürgermeister Marc Herter am Montag verkündet und die entsprechende Allgemeinverfügung unterzeichnet. Die Sieben-Tages-Inzidenz (sog. „RKI-Wert“) ist in Hamm in den letzten Tagen und Wochen sprunghaft angestiegen: Lag die Inzidenz vor zwei Wochen (5. April) noch bei einem Wert von 91,5, liegt sie aktuell bei 243,4 (Stand Montag, 19.04.2021, 16 Uhr).
Die strengen Regeln betreffen dabei verschiedene Bereich des Alltags und gelten bis zum 10. Mai (Montag), sofern nicht Regelungen des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich strengere Regeln erlassen. Auch für den 1. Mai hat die Stadt Hamm bereits Regelungen erlassen.
Folgende Regelungen gelten ab Dienstag:
Ausgangssperre
Ab Dienstag gilt eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag. In dieser Zeit ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nicht gestattet: kein Ausflug, kein Rückweg von privaten Besuchen. Es gelten lediglich folgende Ausnahmen:
- Weg zur Arbeit und zur Berufsausübung
- Wege aus gesundheitlichen Gründen, z. B. zum Arzt/ medizinischer Behandlung
- Betreuung pflegebedürftiger Personen oder Minderjähriger, Sterbebegleitung
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- Sportliche Betätigung oder Ausführen von eigenen Hunden – allein und nur zwischen 21 und 0 Uhr
Die Einhaltung der Ausgangssperre wird durch die Polizei und die Stadt Hamm überwacht.
Einzelhandel und Dienstleistungen: „Click and Collect“ statt „Test and Meet“
Ab Dienstag ist es nicht mehr möglich, mit einem negativen Corona-Schnelltest shoppen zu gehen. Der gesamte Einzelhandel, der nicht Waren des täglichen Bedarfs führt und deshalb auch bisher ohne negativen Schnelltest geöffnet war (Discounter, Supermärkte und Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien und Reformhäuser, Tankstellen, Kioske), wird für Kundschaft geschlossen. Lediglich das kontaktlose Abholen von zuvor z. B. im Internet bestellten Waren ist nach wie vor möglich („Click and Collect“).
Dieselbe Regelung gilt für Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen: Friseure, Fußpflege sowie medizinisch notwendige Dienstleistungen. Diese Betriebe dürfen weiterhin öffnen.
Kitas: eingeschränkter Pandemie-Betrieb
In den Hammer Kitas gilt ab Mittwoch der eingeschränkte Pandemie-Betrieb. Die Stadt Hamm appelliert an die Eltern, ihre Kinder nur zur Betreuung in die Kita zu bringen, wenn ihnen die Betreuung zu Hause oder anderweitig nicht möglich ist. Aufgrund dieser Regelung ist den Eltern die Inanspruchnahme von „Kind krank“-Tagen für die Betreuung ihrer Kinder zu Hause möglich.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bolzplätze und Skate-Anlagen schließen
Ab Dienstag werden der Maxipark und der Tierpark geschlossen. Auch die Skater-Anlagen und Bolzplätze im Hammer Stadtgebiet dürfen ab Dienstag nicht mehr betreten werden.
Das Gustav-Lübcke-Museum und die Stadtbüchereien schließen ebenfalls. In den Büchereien ist es lediglich weiterhin möglich, bereits z. B. online bestellte Waren abzuholen oder ausgeliehene Waren wieder abzugeben.
Die öffentlichen Spielplätze bleiben täglich in der Zeit von 9 bis 20 Uhr geöffnet.
Kein Sport, kein Schwimmen
Auch die öffentlichen Sportanlagen, Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken werden geschlossen. Das Gruppentraining von Kindern und Jugendlichen sowie die Lehrschwimmkurse für Kinder finden nicht mehr statt.
Die zulässige Teilnehmerzahl bei Beerdigungen und Trauerfeiern unter freiem Himmel wird auf 25 Personen reduziert.
1. Mai-Wochenende: kein Alkohol, keine Bollerwagen
Analog der Regelung im Vorjahr ist am Samstag, 1. Mai, und am Sonntag, 2. Mai, im gesamten Stadtgebiet in der Öffentlichkeit der Verzehr von Alkohol und das Mitführen von Bollerwagen verboten.
Quelle: Stadt Hamm