„Es droht eine nationale Notlage“, beschwört Ministerpräsident Armin Laschet, CDU. Deshalb steht ganz Deutschland ab Mittwoch, 16. Dezember, still. Bis zum 10. Januar – vorerst.
Doch dass danach gelockert wird, verspricht Armin Laschet nicht.
Schnellstmöglich, betonte der Ministerpräsident am Mittag des 3. Advent (13. 12.) im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen vor der Presse in Düsseldorf, sollen in allen 16 Ländern die gleichen Regeln gelten. Denn:
„Das Tempo, mit dem die Intensivstationen ausgelastet werden, ist rapide.“ Mehrere Bundesländer und auch Kreise bei uns in NRW haben Inzidenzen von über 200 Neuinfektionen binnen 7 Tagen – auch der Kreis Unna gehört dazu.
„Gestern war die Zahl der Covid-Patienten auf den Intensivstationen in NRW erstmals vierstellig“, verdeutlichte Laschet die dramatisch zugespitzte Situation. „Über 1000 Menschen ringen in diesen Minuten in unseren Krankenhäusern um ihr Leben. In nur vier Wochen hat sich die Zahl der Intensivpatienten vervierfacht.“
Man wolle, man müsse diesen Trend umkehren.
„Deshalb braucht es jetzt nicht nur Ruhe wie seit Anfang November, sondern es braucht Stillstand.“
Und dies ausgerechnet in einer Zeit, „wo viele von uns feiern und gesellig sind“, bedauerte der Ministerpräsident. Doch, „es geht nicht anders. Wir haben an diesem Zeitpunkt keine andere Wahl.“
Armin Laschet weiter: „Wir hoffen zu Recht auf ein Ende der Pandemie im Laufe des kommenden Jahres. Aber das Hier und Jetzt sieht anders aus.“
Er malte ein düsteres Bild dieses Hier und Jetzt. „Wir sehen Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger am Rande der Erschöpfung…. wir sehen herzzerreißende Familienszenen, gerade jetzt so kurz vor Weihnachten.“
Deshalb sei die Entscheidung gefallen, jetzt entschlossen und konsequent zu handeln. Mit dem Hauptziel:
„Weihnachten und Silvester dürfen nicht zu Superspreading-Ereignissen werden.“
Folgendes gilt NRW- und bundesweit ab Mittwoch, 16. 12. 2020, bis – zunächst – zum 10. Januar 2021:
- Die Kontaktbeschränkungen bleiben durchgehend bestehen – maximal 5 Personen aus zwei Haushalten dürfen im öffentlichen Raum zusammenkommen (dringend empfohlen auch im Privatbereich, der durch Artikel 13 Grundgesetz geschützt ist).
- An Heiligabend, dem 1. und 2. Weihnachtstag (24., 25., 26. 12.), werden die Regelungen „angepasst“, damit „Treffen im engsten Familienkreis möglich sind“. Es gilt an diesen Tagen die Regel: ein Hausstand plus 4 Personen, wenn es sich um enge Verwandte handelt.
- Kinder unter 15 Jahren, die zu einem dieser Haushalte gehören, werden nicht mitgezählt.
- Die Beherbergung von Gästen, die Familienbesuche machen, ist Hotels und Pensionen jetzt doch nicht erlaubt.
- An Silvester und Neujahr herrscht bundesweit Versammlungs- und Ansammlungsverbot. Der Verkauf von Feuerwerk ist unzulässig, bereits gekauftes Feuerwerk soll, so Laschet, nicht gezündet werden – wegen der Verletzungsgefahr und der damit einhergehenden noch stärkeren Belastung der Krankenhäuser.
- In Hotspot-Regionen sind auch weitgehende Ausgangsverbote zulässig.
- Alkohol im öffentlichen Raum darf ab dem 16. 12. 2020 nicht verzehrt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern geahndet.
- Weitgehend alle Geschäfte müssen am 16. 12. schließen, über den Lockdown im März hinaus diesmal auch Baumärkte und Friseure. Medizinische Angebote (Fußpflege, Krankengymnastik) bleiben möglich.
- Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, im fraglichen Zeitraum Betriebsferien zu machen oder großzügige Home Office Lösungen anzubieten.
- Der Unterschied zum März-Lockdown, unterstreicht Ministerpräsident Laschet, findet sich bei der älteren Generation: Die Bewohner von Pflege- und Altenheimen sollen nicht erneut wochenlang isoliert werden. Das Tragen von FFP2-Schutzmasken ist für das Pflegepersonal Pflicht, ebenso wie mehrmals wöchentliche Covid-Tests. Besucher/innen in Pflegeheimen müssen bei hoher Inzidenz in der betreffenden Region, aktuelle negative Covid-19-Tests vorweisen.
- Die Schulen bleiben geöffnet, wie schon am Freitag von der Landesregierung angekündigt und schriftlich niedergelegt. Für Kinder von der 1. bis zur 7. Klasse werden Unterrichtes- bzw. Betreuungsangebote gemacht, ab der 8. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben und online unterrichtet werden. „Der Schulunterricht wird sicher ein anderer sein“, baut Armin Laschet vor. Er formulierte die gleiche Aufforderung an die Eltern wie sein Vize Joachim Stamp bei den Kitas: die Kinder, wenn möglich, zu Hause zu lassen und die Betreuung nur im Notfall in Anspruch zu nehmen.
Wie soll ein Ansturm auf die Geschäfte an den letzten beiden Tagen, am Montag und Dienstag, verhindert werden?
Dazu sagte Laschet, dass gerade der gestrige Samstag gezeigt hätte: Die Leute seien – glücklicherweise – nicht in hellen Scharen in die Städte gestürmt und hätten nicht in Scharen die Einkaufsstraßen überflutet. Er hofft, dass auch der kommende Montag und Dienstag ohne Torschlusspanik auskommt.
„Man kann nur appellieren, jetzt nicht die letzten Tage für Hamsterkäufe zu nutzen.Es gab Überlegungen, schon morgen alles zu schließen. Aber es sind in einigen Ländern noch Parlamentsbeschlüsse erforderlich.“
„Das Ziel ist: nicht wieder ein Schlupfloch suchen. Nicht jetzt schon überlegen, wie kann ich Anweisungen umgehen. Statt dessen für sich persönlich och weitere Möglichkeiten suchen, Kontakte zu reduzieren. Das wäre die Mentalität, die ich mir wünschen würde.“
Der Ministerpräsident abschließend:
„Ich kann verstehen, dass die Enttäuschung der Menschen über diese Maßnahmen jetzt umso höher ist. Die Wirkung des Teilshutdowns ist nicht eingetreten, die Weihnachtstage werden anders, als wir es uns versprochen hatten, nicht gelockerter, sondern noch härter werden als die hinter uns liegenden Wochen.“
Und auf ein Versprechen, dass nach dem 10. Januar wieder gelockert wird, ließ sich Laschet am heutigen 3. Advent nicht festnageln:
„Wenn erforderlich, werden nach dem 10. Januar weitere Maßnahmen da sein. Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass jegliche Prognose ´was, wenn dann´, die über 4 Wochen hinausgeht, schief geht.“
Der Landtag NRW werde jetzt kurzfristig noch eine Sonderkabinettssitzung abhalten, um sicherzustellen, dass die Landesverordnung schnell in Kraft treten kann.