In den derzeitigen Nächten um den Gefrierpunkt mussten bereits einige Bürgerinnen und Bürger ihren Winterdienstpflichten nachkommen. Das heißt, sie müssen bei Glätte die Gehwege vor den Grundstücken streuen. „Allerdings dürfen sie dabei kein Streusalz verwenden.
Salz auf Gehwegen würden Pflanzen, Tiere, Grundwasser und Umwelt belasten,“ erklärt ASH-Betriebsleiter Reinhard Bartsch den Hintergrund des Verbotes von Streusalz auf Gehwegen. Dieses ist in der Straßenreinigungssatzung verankert und erlaubt den Einsatz von Salz im privaten Bereich ausdrücklich nur bei besonderen Gefahrenstellen, wie auf Rampen, Treppen und Steigungsstrecken oder bei Eisregen. Auf Baumscheiben und Grünflächen ist der Einsatz von abtauenden Mitteln grundsätzlich verboten. „Die Umwelt hat bei dieser Regelung absoluten Vorrang,“ erläutert Bartsch und verweist auf Alternativen, wie Sand oder feinen Splitt oder Granulat. „Diese Mittel sind umweltfreundlich und haben gleichzeitig eine abstumpfende Wirkung. Sie lassen sich auf kleinen Bereichen gut ausbringen und können nach der Glätte wieder zusammengefegt und nochmals verwendet werden.“
Anders sieht es bei insgesamt 457 km Straßen und 43 km Radwegen aus, die der ASH in relativ kurzer Zeit verkehrssicher machen muss. Er nutzt hierbei die Feuchtsalztechnik, die eine niedrige Dosierung von Salz und eine gute und längere Bodenhaftung ermöglicht. „Sie bietet für unseren Winterdienst ein Maximum an Sicherheit bei einem Minimum an Streusalz. Je nach Witterungsbedingung kommen wir mit nur 5 bis 10 g Salz pro Qadratmeter aus. Diese geringe Dosierung ist beim Streuen per Hand nicht zu schaffen,“ resümiert Bartsch.
Informationen zum Winterdienst sind erhältlich auf www.hamm.de/ash oder an der ASH-Hotline unter 02381 17-8282
Quelle: Stadt Hamm