Kita-scharfe Betreuungsreduzierungen als „ultima ratio“

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Nur als „ultima ratio“ und strikt nicht nach dem Gießkannenprinzip über alle Kitas einer Stadt oder eines Kreises ausgekippt will das Land den Kitas in NRW die Reduzierung von Betreuungszeiten ermöglichen – sofern die jeweilige Infektionslage es aus Sicht der Kita-Träger und -Leitungen erfordert.

Das sagte NRW-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) am Dienstagmittag, 8. 12., bei einem Pressebriefing im Landtag.

Stamp unterstrich: „Wir stehen zu unserer Bildungs- und Betreuungsgarantie.“ Daher werde es auch weiterhin keine flächendeckenden Schließungen von Kitas und Schulen mehr geben, wiederholte der Freidemokrat die oberste Maxime, die er nach den wochenlangen Schließungen aller Betreuungseinrichtungen im Frühjahr/Frühsommer schon wiederholt ausgegeben hatte.

Bei den Kindertagesstätten setzt der Minister die Beschluss-Autonomie der Träger und Leitungen vor Ort als oberste Priorität an. Die Kitaleitungen selbst müssten vor Ort nach Lage der Dinge eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können, ohne dass diese von Eltern direkt wieder hinterfragt oder kritisiert würden.

Das Programm der Kita-Alltagshelfer, kündigte Stamp an, wird bis in den Sommer hinein verlängert; ein ausgearbeitetes Konzept für Kitas im Pandemiebetrieb soll klarstellen, dass neben den Landesverordnungen auch Entscheidungen gelten, die die Träger und Leitungen souverän vor Ort treffen:

  • etwa Gruppentrennungen oder Kohortenbildungen,
  • Anpassungen im pädagogischen Angebot,
  • Anpassungen bei den Öffnungszeiten oder schließlich auch
  • eine Reduzierung der Betreuungsstunden, durch die den Einrichtungen keine finanzielle Nachteile entstehen sollen:

Als „ultima ratio“ soll jede Einrichtung die Betreuungszeiten um bis zu 6 Stunden pro Woche kürzen dürfen. Die Gegenfinanzierung übernimmt das Land, so Stamp. „Wenn die Träger sich zu diesem Schritt entschließen, stehen wir hinter ihnen. Die Finanzierung der Angebote ist gesichert.“

Der FDP-Minister betonte in der Pressekonferenz mehrfach, dass zu dieser Maßnahme nur „kita-scharf“ gegriffen werden solle. Pauschallösungen für alle Betreuungseinrichtungen einer Stadt, eines Kreises oder gar für ganz NRW lehnt der Familienminister und Vizepräsident ebenso ab, wie es seine Kollegin Yvonne Gebauer und sein Chef, Ministerpräsident Armin Laschet, dies zum Thema Wechselunterricht in Schulen tun: Auch hier gilt weiterhin: ausschließlich schulscharfe Regelungen – und erst ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200.

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