Weiter keine guten Aussichten für Gastronomie, Kultur, Sport, Freizeit.
Der Corona-Teillockdown soll laut einer Beschlussvorlage der Länder für die Beratungen mit dem Bund am 25. 11. bis mindestens zum 20. 12 verlängert werden.
Damit fehlt den betroffenen Branchen nach dem November- auch das gesamte Adventsgeschäft.
Strengere Kontaktbeschränkungen:
Nur noch höchstens 5 Personen aus 2 Haushalten sollen sich treffen dürfen (bisher 10).
An Weihnachten gäbe es Ausnahmen – die Anzahl der Haushalte wird erhöht, die Maximalzahl an Personen bleibt aber begrenzt (auf 5 oder 10). Nicht mitgerechnet werden nach diesem Vorschlag Kinder unter 14 Jahren.
Es werde allerdings empfohlen, „wo immer möglich, sich vor und nach den Feiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben“.
An Silvester soll es ein generelles Böllerverbot geben: Verkauf und Einsatz von Feuerwerk wären verboten.
Zu den vorgezogenen Weihnachtsferien in NRW (letzter Schultag ist bereits der 18. 12.) teilte Schulministerin Gebauer heute in einer Mail an die Schulen mit: Es wird für Kinder der 1. bis 6. Klasse am 21. und 22. Dezember eine Notbetreuung geben.
Lehrer haben laut der Mail normalen Dienst. Eltern müssen einen Antrag auf Notbetreuung stellen.
Quellen: FAZ.net/Land NRW