Im Saarland haben Tätowierer und Piercer gegen die Schließung ihrer Geschäfte geklagt. Erfolgreich.
Mehrere Inhaber von Tattoo- und Piercingstudios waren gegen die Teilschließung vor Gericht gezogen. Ihr Hauptargument: Die meisten körpernahen Dienstleistungen – Massage, Kosmetik und eben auch Piercing und Tattoo – mussten zum 2. 11. für den REst des Monats November schließen, während Friseure weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Hierin wurde ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung gesehen.
Das Oberverwaltungsgericht gab den Klägern Recht. Sie dürfen (zumindest im Saarland) ihre Geschäfte unter den geltenden Hygienevorschriften wieder öffnen.
Welche Auswirkungen dies auf den gesamten Teil-Lockdown hat, steht noch nicht fest. Denn noch muss sich das Gericht mit mehreren Klagen von Gaststätten- und Fitnessstudiobetreibern befassen.
Quelle: http://www.cityradio-news.de