Private Veranstaltungen mit maximal 25 Personen, Sperrstunden in Bars und Restaurants, der verkaufsoffene Sonntag fällt aus: Das Land NRW hat neue Corona-Einschränkungen festgelegt.
Bezüglich privater Veranstaltungen wird diesbezüglich geregelt: So lange der RKI-Wert über 50 liegt, sind in Hamm private Feiern mit mehr als 25 Personen untersagt. Dies gilt sowohl für Feiern in öffentlichen Räumen wie auch im Privaten. Elf Feiern (lediglich drei Feiern mit mehr als 50 Personen), die aufgrund ihres Hygiene-Konzepts bereits genehmigt wurden, dürfen stattfinden – werden aber rigoros kontrolliert. Verstöße (z.B. fehlende oder fehlerhafte Kontaktlisten, illegale Feiern) werden mit mindestens 2.500 Euro Bußgeld geahndet. Feiern mit weniger als 25 Personen sind nicht genehmigungspflichtig – dennoch müssen auch hier Kontaktlisten geführt werden.
„Hamms bunter Herbst“ und der verkaufsoffene Sonntag am 25.10. werden abgesagt. Im öffentlichen Raum gilt darüber hinaus weiterhin: Es dürfen sich nur fünf Personen oder Menschen aus zwei Haushalten treffen. Darüber hinaus gilt für öffentliche Veranstaltungen: So lange der RKI-Wert über 50 liegt, dürfen Veranstaltungen im Freien nur mit maximal 500 Besuchern stattfinden, Veranstaltungen innen dürfen maximal 250 Besucher haben. Für beides gilt eine Maskenpflicht auch am Platz. Für Sportveranstaltungen gilt weiterhin die Grenze von maximal 150 Besuchern.
Sperrstunde
Ab dem 14. Oktober gibt es in Hamm eine Sperrstunde: Zwischen 0 und 5 Uhr darf kein Alkohol ausgeschenkt werden – dies gilt auch für Kioske und Tankstellen.
Ab 1 Uhr müssen Bars oder Restaurants schließen. „Die Regelung von Sperrstunden ist eine Weisung des Landes – für Hamm halte ich es nicht unbedingt für sinnvoll, weil wir die ‚Partymeilen‘ wie in Berlin oder Düsseldorf gar nicht haben und weil wir hier nachweislich keine Infektionsherde haben“, erklärte Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann in diesem Zusammenhang.
Quelle: Stadt Hamm