Die Stadt Hamm als Corona-Hotspot setzt der ab heute geltenden aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW eine eigene Allgemeinverfügung oben drauf.
Auch Feiern in den eigenen vier Wänden unterliegen strikten Regelungen wie einer Personenbeschränkung. Heißt: Wenn privat mit zu vielen Leuten gefeiert und dies (über Nachbarn z. B.) die Stadt erfährt, muss der Feiernde damit rechnen, Besuch vom Kommunalen Ordnungsdienst zu bekommen. Auch Kontrollen ohne Hinweise sind möglich.
Denn: Die Regeln, die NRW-weit im öffentlichen Raum gelten, gelten in Hamm auch für Feiern in privaten Räumen und auf privaten Grundstücken.
Es herrscht ab 26 Personen Anmelde- und Genehmigungspflicht. Es muss eine Gästeliste erstellt werden, und man muss auch für seine privaten Räumen ein Hygienekonzept einreichen.
Das vom Land genannte Bußgeld bei Verstößen vervierfacht die Stadt auf 2500 Euro.
In der Coronaschutzverordnung, die das Landeskabinett zum heutigen Donnerstag aktualisierte, gilt für Feiern im privaten Wohnraum oder auf Privatgrundstücken lediglich die „dringende Empfehlung“ zu Zurückhaltung oder am besten Verzicht.