Beschaffung von Erstausstattung – LINKE fordert Konsequenzen der Jobcenter-Leitung

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Jobcenter (pixabay)

“Zum wiederholten Mal wird deutlich, dass das Jobcenter bei den Regeln für die Beschaffung von Erstausstattung gegenüber den Leistungsberechtigten seiner Beratungspflicht nicht nachkommt. Da braucht es nicht die angekündigte Ansprache an die Sachbearbeiter*innen des Jobcenters. Es ist Aufgabe der Leitung, die Umsetzung des Sozialgesetzbuches sicherzustellen”, zeigt sich Sven Kleinemeier, DIE LINKE Mitglied im Sozialausschuss, empört über den aktuellen Bericht im WA, vom 31.8.2020. Es sage leider nicht Gutes über die Leitungskultur und Kommunikationsstrukturen im Jobcenter aus, wenn nun versucht werde, die Verantwortung auf die Mitarbeiterebene zu verschieben.

Bereits im März hatte DIE LINKE eine Anfrage zum Thema in den Ausschuss eingebracht. In der Antwort widersprach das Jobcenter den dort vorgebrachten Erfahrungsberichten von SGB-II-Leistungsberechtigten. Die Anschaffung von bspw. Waschmaschinen erfolge grundsätzlich als Sachleistung im Gutscheinverfahren. Davon könne aber in Rücksprache mit den Sachbearbeiter*innen abgewichen werden. Über diese Möglichkeit würden alle Antragsteller*innen im Rahmen der Beratung informiert. Wörtlich heißt es: “Gemäß §14 Abs. 2 SGB II ist das KJC angehalten, die Leistungsberechtigten […] individuell zu informieren und zu beraten. Dem kommt das KJC in vollem Umfang nach.”

“Offenkundig stimmte das zu diesem Zeitpunkt schon nicht und es wurden auch keine Schritte veranlasst, um das Problem für die Zukunft in den Griff zu bekommen. Es ist an der Leitung des kommunalen Jobcenters, daraus ernsthafte Konsequenzen zu ziehen”, ergänzt Roland Koslowski, Fraktionsgeschäftsführer der LINKEN im Rat der Stadt Hamm.

Quelle: LINKE Hamm

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