Vor der heutigen Verkündigung der ersten Lockerungen im Corona-Lockdown sickerten am Vormittag erste Details durch. So berichtete die Nachrichtenagentur dpa über einige Grundsatzregelungen, die die Bundesregierung den Länderchefs in der Videokonferenz am frühen Nachmittag (14 Uhr) vorschlagen will:
- Die Kontaktbeschränkungen für die Bürger sollen noch bis mindestens zum 3. Mai bestehen bleiben;
- auch die Reiseverbote werden um zwei Wochen bis zum 3. Mai verlängert;
- Kleinere Geschäfte (bis 400 qm) dürfen ab Montag, 20. April, wieder öffnen, bei begrenzter Kundenzahl und unter Beachtung von Hygieneregeln wie bei Lebensmittelläden;
- Frisöre – die erst als Letzte schließen mussten – dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen;
- für die Wiedereröffnung von Schulen, Kitas und Hochschulen soll generell gelten: bis zum 3. Mai bundesweit weiter geschlossen – ab dem 4. Mai sollen die Bundesländer individuell entscheiden.
Quelle: Rundblick Unna