Oster- und Brauchtumsfeuer sind in diesem Jahr untersagt. Alle angemeldeten Osterfeuer sind deshalb bereits bis Ende März kontrolliert abgebrannt worden. Bürgerinnen und Bürger, die noch Grün bzw. Holz zum Abbrennen auf einem Osterfeuer gesammelt haben, dürfen diese nicht abbrennen.
Das Abbrennen von Osterfeuer-Material – auch auf dem eigenen Grundstück – stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die – neben möglicher Kosten für einen Feuerwehreinsatz – mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet wird.
Das Material muss bei der Grünabfall-Sammelstelle auf dem Ökonomierat-Peitzmeier-Platz entsorgt werden: Das können alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos montags bis samstags zwischen 8.30 und 17 Uhr erledigen.
Quelle: Stadt Hamm