Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2013 und dem 30. September 2014 geboren wurden, werden zum 1. August 2020 schulpflichtig. Die Anmeldetermine für die Kinder an den Grundschulen starten in der kommenden Woche: Die Kinder müssen im Zeitraum zwischen Dienstag, 29. Oktober, und Donnerstag, 31. Oktober, an den Grundschulen angemeldet werden. Die Sekretariate sind von 8 bis 11 Uhr sowie am Mittwochnachmittag von 17 Uhr bis 19 Uhr geöffnet.
Eltern und Erziehungsberechtigte haben dabei das Recht der freien Schulwahl. Sofern Eltern ihr Kind an der nächstgelegenen Grundschule anmelden, besteht im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazität ein Aufnahmeanspruch. Kinder, die nach dem 30. September 2014 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin.
Zur Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. Die Anforderung einer Ersatzurkunde ist für Kinder, die in Hamm geboren worden sind, unter www.hamm.de/standesamt möglich. Die Gebühr beträgt zehn Euro.
Quelle: Stadt Hamm